Sitzung: 19.02.2020 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/3675/XVI/2020
Beschlussvorschlag:
§
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
§
Das
Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des
Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten
Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien
Trägern abzustimmen und umzusetzen.
§
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum
15.03.2020 gemäß § 33 Abs. 4 in Verbindung mit § 38 KiBiz die in der
Tischvorlage aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen,
Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden.
Die im Folgenden aufgeführten
Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden
Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für
die Belegung der Kindertageseinrichtungen.
§
Dem
Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen
in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen und Gruppenformen) zu verändern,
soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird.
Gruppenformen in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
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Gruppenform
I. 4
bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20
Kinder |
|||||||
Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
|||||||
Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
|||||||
inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3
Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für die Kindertagespflege wird folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und
Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum
Schuleintritt |
Jüchen |
17 |
59 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
35 |
121 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
15 |
65 |
0 |
0 |
gesamt |
67 |
245 |
0 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |
Protokoll:
Herr Berheide berichtete anhand einer Power Point Präsentation über die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen 2019/2020.
Er wies unter anderem darauf hin, dass es wieder gelungen sei, jedem Kind unter oder über drei Jahren, einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls stellte er fest, dass die Bedarfsplanung immer schwieriger werde. So seien zum Beispiel Neubaugebiete in den kreisangehörigen Kommunen bei der Planung berücksichtigt worden, jedoch habe die tatsächliche Anzahl der zugezogenen Kinder teilweise stark von den zu erwartenden Zahlen abgewichen.
Auf Nachfrage von Herrn Schmitz, teilte Herr Berheide mit, dass auch in heilpädagogischen und Inklusionskindertagesstätten ein größerer Bedarf festzustellen sei. Diesem werde Rechnung getragen, da in jeder Kommune Schwerpunktkindertagesstätten vorhanden seien, aber die Aufnahme von Kindern mit einem entsprechenden Bedarf auch in regulären Kindertagesstätten erfolge. Jedes Kind konnte bisher aufgenommen werde. Das Feststellungsverfahren laufe über eine beim Rhein-Kreis Neuss angestellte Fallmanagerin bzw. Koordinatorin.
Herr Wappenschmidt zeigte sich erfreut, dass es abermals gelungen sei jedem Kind einen Platz zur Verfügung zu stellen, auch wenn dies nicht immer in der Wunscheinrichtung der Fall gewesen sei und die Plätze teilweise durch Überbelegung zustande gekommen sind. Außerdem erkundigte er sich über die Personalsituation im Bereich der Kindertagesstätten.
Herr Berheide antwortete, dass die Träger jeweils zum Jahresbeginn das Mindestsoll an Personal sicherstellen könnten. Probleme entstünden jedoch regelmäßig, sobald es zu einem Ausfall kommt. Er befürchte, dass die bisherigen Bemühungen zur Findung und Ausbildung neuer Erzieherinnen und Erzieher nicht ausreichend seien.
Herr Becker sprach der Verwaltung seinen Dank aus. Es gebe jedoch weiterhin viel zu tun und es gelte Überbelegungen möglichst zu vermeiden.
Anschließend fasste der Kreisjugendhilfeausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: