Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss lehnt den Antrag der Fraktion UWG-Freie Wähler / Die Aktive vom 3. Februar 2020 ab.


Protokoll:

Kreisdirektor Brügge sprach sich aus mehreren Gründen gegen eine Zustimmung zum Antrag aus. Kundenbefragungen würden zeigen, dass 80 Prozent der Kundinnen und Kunden mit der Erreichbarkeit der Jobcenter zufrieden sind. Der für eine noch höhere Kundenzufriedenheit benötigte Mehraufwand würde in keinem Verhältnis stehen. Bei der Einrichtung täglicher Sprechstunden müssten die durch die Personalaufstockung (15 VZÄ) bedingten Mehrkosten aus dem Eingliederungsbudget finanziert werden. Ein Direktkontakt zur Sachbearbeitung würde die Erreichbarkeit, wie in der Vorlage erläutert, ebenfalls nicht verbessern. Im Hinblick auf die Offenlegung der internen Telefonverzeichnisse wäre ein Beschluss über die Bindung der Mitglieder der Trägerversammlung im Übrigen rechtswidrig, wenn das damit verfolgte Ziel gegen geltendes Recht verstoße.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich gab zu bedenken, dass die Betroffenen bei einem Rückruf innerhalb von 48 Stunden über ein Ticket womöglich nicht alle Unterlagen zur Hand hätten. Daher schlug sie anstelle der Offenlegung des Telefonverzeichnisses die Angabe der Durchwahl der jeweiligen Sachbearbeitung im Bescheid vor.

 

Kreisdirektor Brügge regte an, dass diese und die mit dem Antrag aufgeworfenen Fragen in der Trägerversammlung diskutiert werden sollten, damit die Geschäftsführung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme habe.

 

Ausschussmitglied Arndt erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Eine komplette Abschaffung des Servicecenters würde das Gegenteil bei der Erreichbarkeit bewirken, da die Sachbearbeitung durch Auskunftsanfragen erheblich eingeschränkt würde. Bei einer Personalaufstockung für telefonische Sprechstunden sehe er zudem eine Schwierigkeit darin, dass die hierfür benötigten Fachassistenten nur schwer zu finden seien.

 

Abschließend wies Ausschussvorsitzende Brand darauf hin, dass über die drei Einzelanträge des Antrages gesondert abgestimmt werde.


Abstimmungsergebnis:

Die Anträge 1. bis 3. wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt. Die Stimmen im Einzelnen:

 

1.: 1 x Ja, , 20 x Nein, 1 x Enthaltung

2.: 5 x Ja, 17 x Nein, 0 x Enthaltung

3.: 1 x Ja, 21 x Nein, 0 x Enthaltung