Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke verwies auf die schriftliche Beantwortung der Tischvorlage (s. Anlage).

 

 

Kreistagsabgeordneter Oliver Schulz erkundigte sich, warum die Hilfsfrist im städtischen Bereich bei 84,72 % liege, wobei sie bei den Rettungswagen bei 90 % liege.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass es hier eine Unterscheidung zwischen der Stationierung der Fahrzeuge und den eingehenden Anrufen gebe.

Das Thema werde auch in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen erläutert.