Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig den Abschluss der als Tischvorlage verteilten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss zur Wahrnehmung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie". Hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.


Protokoll:

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Rainer Thiel teilte Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke mit, dass man offen für weitere Kooperationspartner sei, diese sich jedoch derzeit nicht anbieten würden. Man wolle die Aufgabe zusammen mit der Stadt Mönchengladbach wahrnehmen. Da der Rhein-Kreis Neuss bevölkerungsmäßig der größere Standort sei, spreche vieles dafür, dass auch der Einheitliche Ansprechpartner beim Rhein-Kreis Neuss angesiedelt werde.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erkundigte sich nach der Bedeutung der Spiegelstriche in der öffentlich rechtlichen Vereinbarung.

 

Wirtschaftsförderer Jürgen Steinmetz erklärte, dass  man zurzeit mit der Stadt Mönchengladbach im Gespräch sei. Klar sei, dass man die Kooperation eingehe. Der Ort der Ansiedlung sei offen gelassen worden, da dies noch verhandelt werde. Die Gebietskörperschaft, bei der der Einheitliche Ansprechpartner angesiedelt wird, trage auch die Kosten. Dennoch muss sich der Einheitliche Ansprechpartner bei beiden widerspiegeln.

 

Landrat Dieter Patt versicherte, dass das Ergebnis der Verhandlungen in den Kreisausschuss bzw. Kreistag gebracht werde.

 

Nach Auffassung der Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer und Martin Kresse könne die Vereinbarung so nicht beschlossen werden. Die Details müssten zuvor ausgehandelt werden.

 

Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass beide Kooperationspartner ihre Kosten selber tragen würden. Untereinander finde keine Verrechnung statt. Man gehe davon aus, dass die Gebühren reichen, um die Kosten insgesamt zu decken. Nur wenn diese nicht ausreichen, trage jeder seinen Anteil selbst. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sei allerdings Voraussetzung dafür, dass der Rhein-Kreis Neuss landesweit seinen Beitrag dazu leiste, dass nicht mehr als 18 Kooperationsräume geschaffen werden und damit die Aufgabe nicht auf die Bezirksregierung übertragen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Christian Will betonte, dass die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners ein wichtiger Baustein für die gesamte Wirtschaftsförderung sei. Die Kooperation biete eine gute Möglichkeit, die Wirtschaftsräume zu verflechten und den Wirtschaftsstandort zu stärken.

 

Landrat Dieter Patt stellte fest, dass es keine Probleme hinsichtlich der Kooperation als solche gebe, sondern lediglich in der praktischen Abwicklung. Er schlage daher vor, mit in den Beschluss aufzunehmen, dass zu den Ausführungsbestimmungen eine gesonderte Vereinbarung getroffen werde, die dem Kreisausschuss bzw. Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werde.

Damit wären die Voraussetzungen geschaffen, um trotzdem handeln zu können.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel bat darum, dass die Vorlage zu den Ausführungsbestimmungen möglichst früh vor der Sitzung und nicht als Tischvorlage vorgelegt werde.

 

Landrat Dieter Patt wies darauf hin, dass bis zu letzt an den entscheidungsrelevanten Punkten verwaltungsseitig gearbeitet werde und daher Tischvorlagen unvermeidlich seien.