Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Küpper bat darum, dass die Stadt Grevenbroich und der Rhein-Kreis Neuss die Differenzen zur Musikschule des Rhein-Kreises Neuss beilegen sollten, da diese mit viel Engagement eine so gute Arbeit leiste. So sei in Zeiten von Corona der Unterricht als digitaler Unterricht aufrechterhalten worden, was großen Zuspruch bei den Eltern gefunden habe.

 

Herr Lonnes trug vor, dass die Stadt Grevenbroich gegen die Festsetzung der Mehrbelastung für die Musikschule des Kreises geklagt habe. Eine Klagebegründung liege noch nicht vor. Kernpunkt der Auseinandersetzung sei das Mengengerüst des Unterrichts. So möchte die Musikschule Rhein-Kreis Neuss Unterricht für alle interessierten Kinder in Grevenbroich anbieten und nicht nur für eine begrenzte Anzahl, die sich aufgrund der gewünschten Deckelung des Bürgermeisters ergebe. Nach seinem Kenntnisstand hätten Gespräche der Stadt Grevenbroich mit der Stadt Dormagen bezüglich einer Übernahme stattgefunden. Die Stadt Dormagen habe jedoch eine Trägerschaft der Musikschule für Grevenbroich abgelehnt, für sie sei lediglich eine Unterrichtsübernahme vorstellbar. Ergänzend merkte er an, dass die Musikschule Dormagen als einzige im Rhein-Kreis Neuss in Zeiten von Corona keinen digitalen Unterricht angeboten habe.

 

Herr Beyen lobte die Musikschule Rhein-Kreis Neuss, die die Möglichkeiten der Digitalisierung von heute auf morgen während der Schließung der Musikschule aufgrund der Coronaschutzverordnung umgesetzt habe. Er fragte nach, ob ein digitales Angebot weiter bestehen bleibe, auch wenn der Präsenzunterricht wieder in allen Unterrichtsfächern möglich sei.

 

Frau Braun-Sauerwein erläuterte, dass sie hierzu im Austausch mit den benachbarten Musikschulleitungen stehe und es dazu Überlegungen gebe. Es bestehe jedoch auch die Sorge, dass ein Begehren der Eltern entstehen könne, für kurzfristige Anlässe einen digitalen Unterricht vorzusehen. Sinnvoll sei es aber z.B. bei Auslandsunterricht des Musikschülers, bei Erkrankungen oder bei Risikogruppen sowie bei der Vernetzung der Schülerinnen und Schüler untereinander zum gemeinsamen Üben oder für ergänzende Impulse. Der Verband deutscher Musikschulen plane ebenfalls, das Online-Angebot in eine Mustersatzung für Musikschulen aufzunehmen.

 

Herr Beyen freute sich über eine solche Möglichkeit, die jedoch die Ausnahme bleiben sollte.