Beschlussempfehlung:

1.    Der Ausschuss beschließt auf der Grundlage des § 55 Abs. 2 KiBiz n.F. die Belegung folgender Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/21 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

 

2.    Die Belegung der geförderten U3-Plätze mit Ü3-Kindern erfolgt aufgrund der großen Nachfrage nach Ü3-Plätzen im Kindergartenjahr 2020/21. Die Zweckbindung der geförderten U3-Plätze ist grundsätzlich zu erfüllen, geförderten U3-Plätze sind vorrangig mit U3-Kindern zu belegen.

 

 


Protokoll:

Herr Berheide erläuterte den Tagesordnungspunkt und teilte dazu mit, dass es hinsichtlich der durch den Bund seit 2008 geförderten U3-Plätze für Kindertageseinrichtungen, grundsätzlich eine Zweckbindung für einen Zeitraum von 20 Jahre gebe. Ausnahmen davon, also eine Belegung in Einzelfällen mit Kindern über drei Jahren, seien jedoch durch einen entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses möglich, sofern insbesondere Überbelegungen vorliegen.

Es sei nun beabsichtigt, jeweils für die Dauer eines Kindergartenjahres, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Kriterien für eine Ausnahme, zum Beispiel ein großer Bedarf an Ü3-Plätze, oder die Vermeidung von zu vielen Überbelegungen, seien für den katholischen Kindergarten St. Jakobus und die städtische Kindertagesstätte Kelzenberg in Jüchen, sowie für die kommunale Kindertagesstätte Evinghoven in Rommerskirchen, erfüllt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kaisers teilte Herr Berheide mit, dass der Status der Plätze nach einem Jahr wieder auf den ursprünglichen Status zurückgesetzt werde.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: