Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für das Einbringen von zwei schwimmenden Inseln in den Sangsheidesee zur Verbesserung der faunistischen und limnologischen Verhältnisse. Für die Inseln sollte eine möglichst umweltfreundliche Materiallösung verwendet werden.


Protokoll:

Beiratsmitglied Grimbach sah die Verwendung von Extruderschaumstoff kritisch, da dieser mit der Zeit zerfalle und auf den Grund sinke. Er empfehle organische, abbaubare Materialien. Grundsätzlich könne er schwimmenden Inseln zur Förderung de Fischfauna zustimmen, nicht aber mit solchem Schaumstoff.

 

Beiratsmitglied Wittmer stimmte dem aus seiner Sicht zu. Er schlug vor, von dem Verein eine Alternative mit anderem Material zu fordern.

 

Beiratsmitglied Arndt schlug vor, dem Antrag mit der Maßgabe, dass naturverträgliche Materialien verwendet werden, zuzustimmen.

 

Beiratsmitglied Bachmann wies darauf hin, dass es auch umweltverträgliche Kunststoffe gebe. Er regte an, zu prüfen, ob der hier verwendete Kunststoff umweltverträglich sei bzw. ob dieser ersetzt werden könne.

 

Herr Schmitz erläuterte, dass die Inseln auch seitens der Unteren Wasserbehörde, die für den Gewässerschutz zuständig sei, geprüft werde. Wenn diese keine Bedenken gegen das verwendete Material habe, könne man dem doch zustimmen.

 

Beiratsmitglied Grimbach erklärte, dass Kunststoffe nicht umweltfreundlich seien, da man sie nicht mehr loswerde. So lange es keinen Kunststoff gebe, der umweltfreundlich abgebaut werde, sei er dagegen.

 

Beiratsmitglied Hübinger wies auf die geringe Größe der Schwimmkörper auf dem großen See hin.

 

Beiratsmitglied Grimbach erklärte, dass er dann seine Aussage relativieren müsse. Er sei von größeren Inseln ausgegangen.

Er schlug vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahin gehend zu erweitern, dass der Verein versuchen solle, ein anderes Material zu nehmen, falls dies möglich sei. Vielleicht gebe es auch einen Schwimmkörper aus Kork.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass man in eine behördliche Entscheidung keine grundsätzliche Ablehnung von Kunststoffen einbringen könne, wenn die zuständige Wasserbehörde deren Unschädlichkeit feststelle. Hinweise und Anregungen könne man selbstverständlich geben.

 

Beiratsmitglied Grimbach bestätigte, dass sein Einwand so gemeint gewesen sei. Er lehne Kunststoffe nicht grundsätzlich ab.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks bat, die Beschlussfassung um die Anregung nach Verzicht auf den Kunststoff und die alternative Verwendung von Holz oder anderen organischen Stoffen zu erweitern.

 

Herr Mankowsky bat, von einer ideologisch aufgeheizten Diskussion um Kunststoffe abzusehen. Er wies darauf hin, dass Kunststoffe gerade in der jetzigen Situation die Infektionsbekämpfung sehr viel einfacher machten. Ziel sei, die verwendeten Kunststoffe umweltgerecht wieder zu verwenden. Er schlug vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahin gehend zu ergänzen, dass eine möglichst umweltfreundliche Materiallösung verwendet werden sollten.


Abstimmungsergebnis:

Bei einer Gegenstimme ohne Stimmenthaltungen.