Protokoll:

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bartsch teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass auch an Förderschulen mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt würden. Zur Frage nach der praktischen Umsetzung des Kriteriums „Soziales Ungleichgewicht“ erklärte er, dass die Schülerinnen und Schüler ein Gerät erhalten, die weder im Besitz noch in der Lage der Finanzierung eines Gerätes sind. Letzteres werde in der Regel durch Vorlage eines Leistungsbescheides (z.B. nach dem SGB II oder SGB XII) geprüft.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Servos antwortete Kreisdirektor Brügge, dass das mobile Endgerät grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres behalten werden könne. Näheres ergebe sich aus dem Leihvertrag, der zwischen Eltern und Schule abgeschlossen werde.