Sitzung: 17.09.2020 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/4107/XVI/2020
Protokoll:
Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Bartsch teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass auch an Förderschulen mobile Endgeräte zur Verfügung
gestellt würden. Zur Frage nach der praktischen Umsetzung des Kriteriums „Soziales
Ungleichgewicht“ erklärte er, dass die Schülerinnen und Schüler ein Gerät
erhalten, die weder im Besitz noch in der Lage der Finanzierung eines Gerätes
sind. Letzteres werde in der Regel durch Vorlage eines Leistungsbescheides
(z.B. nach dem SGB II oder SGB XII) geprüft.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Servos antwortete Kreisdirektor
Brügge, dass das mobile Endgerät grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres
behalten werden könne. Näheres ergebe sich aus dem Leihvertrag, der zwischen
Eltern und Schule abgeschlossen werde.