Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.200 € für die Zuwendungen gem. § 40 Abs. 3 Kreisordnung NRW.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass er das Thema Geschäftsführungskosten noch einmal im Ältestenrat thematisieren werde.