Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler verwies einleitend auf die entsprechende Sitzungsvorlage und den darin wiedergegebenen Sachstandsbericht der Verwaltung vom 18.09.2020. Darüber hinaus habe die Verwaltung Auszüge aus der mit der Bezirksregierung in den vergangenen Monaten geführten Korrespondenz präsentiert. Dies zeige, so Ausschussvorsitzender Holler weiter, dass man auch zum jetzigen Zeitpunkt, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, weitestgehend auf die entsprechenden Auskunftsbegehren der Bürgerinitiativen eingehe und Transparenz zeige.

Der Ausschussvorsitzende zeigte sich unverändert optimistisch, dass die Verwaltung die von der Bezirksregierung vorgetragenen Kritikpunkte zügig abarbeiten werde.

 

Dezernent Mankowsky legte besonderen Wert auf die Feststellung, dass die Veröffentlichung der Verfügung der Bezirksregierung vom 20.05. d. J. sowie des Schreibens des Landrates an die Bezirksregierung vom 22.09.2020 auf freiwilliger Basis erfolgt sei. Das Informationsfreiheitsgesetz garantiere zwar einerseits einen weitreichenden Zugang jeder natürlichen Person zu amtlichen Informationen und eine umfassende Auskunftserteilung, beschränke jedoch andererseits diesen Anspruch auf diejenigen Informationen, die nicht einem behördlichen Entscheidungsprozess bzw. einer zwischenbehördlichen Willensbildung unterliegen.

Gleichwohl habe der Landrat in der letzten Sitzung des Kreisausschusses entschieden, die von der Bürgerinitiative zitierten Unterlagen öffentlich zu machen.

 

Dezernent Mankowsky führte weiter aus, dass die aktuell vorgenommene Weitergabe verfahrensbedeutsamer Unterlagen auch in der Vergangenheit so praktiziert worden sei. So habe er als zuständiger Dezernent zuletzt im hiesigen Fachausschuss Ende Februar d. J. ausführlich zum Stand des Verfahrens und darüber hinaus in den letzten beiden Sitzungen des Kreisausschusses umfassend referiert.

Die Bezirksregierung Düsseldorf als verfahrensführende Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde habe mit Verfügung vom 20.05.2020 bekanntermaßen den Rhein-Kreis Neuss davon in Kenntnis gesetzt, dass sie eine punktuelle Überarbeitung der Synopse für erforderlich halte. Die Verwaltung habe dies umgehend zum Anlass genommen, vorhandene Gutachten zu ergänzen und bautechnische Änderungen im Planfeststellungsentwurf überprüfen zu lassen.

 

Die detaillierte Ausführlichkeit, mit der die Bezirksregierung ihre Forderungen vorgetragen habe, dürfe, so Dezernent Mankowsky weiter, nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Vielzahl der dort angesprochenen Punkte bereits von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fachgutachtern und den beauftragten Verkehrsplanern inhaltlich habe abgearbeitet werden können. Dezernent Mankowsky sprach hiernach beispielhaft einige Punkte des „Forderungskataloges“ der Bezirksregierung Düsseldorf an.

Was die seitens des Dezernates 51 der Bezirksregierung geforderte Absenkung der Gradiente der Verbindungsstraße K 33 n anbelange, sei zu beachten, dass eine solche Gradientenabsenkung nur dann eine ernst zu nehmende Ausführungsvariante darstelle, wenn der mit dem Eingriff verfolgte Zweck bei Realisierung der Alternative ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erreicht werden könne. Diese Voraussetzung sei nach belegbarer Auffassung des vom Kreis beauftragten Planungsbüros nicht gegeben, da eine Absenkung der Gradiente mit weitergehenden Eingriffen in den Boden und in die Grundwasserverhältnisse verbunden wäre.

Auch die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange seitens der Industriebahn vorgetragene bzw. geforderte Höherlegung der K 33 n sei zwischenzeitlich „vom Tisch“. Der Betreiber habe seine zunächst erhobenen Forderungen aufgegeben und seine Einwendungen zurückgezogen.

Der entsprechenden Anregung der Bezirksregierung, das im Erläuterungsbericht ausgegebene Planungsziel „Anbindung des S-Bahn-Haltepunktes Allerheiligen“ zu konkretisieren, sei man zwischenzeitlich im Rahmen der Überarbeitung der Unterlagen gefolgt. Man werde dieses Planungsziel thematisch in veränderter Form einordnen. In der überarbeiteten Fassung werde nunmehr lediglich darauf verwiesen, dass mit dem Bau der Anschlussstelle Delrath der bestehende S-Bahn-Haltepunkt eine deutlich bessere Anbindung erhalten werde, durch den die Auslastung sich künftig deutlich erhöhen werde. Hierdurch könne das vorhandene Potential effizienter ausgeschöpft werden. Selbiges gelte auch für den vorhandenen P+R-Platz, der damit einen höheren Auslastungsgrad erzielen werde. Die Neufassung des Erläuterungsberichtes beschränke sich an dieser Stelle auf die Kernaussage, dass mit dieser strukturellen Verbesserung auch den politischen Vorgaben, den ÖPNV insgesamt zu stärken, entsprochen werde.

 

Ebenso habe die Verwaltung zwischenzeitlich die von der Bezirksregierung geforderten weiteren Untersuchungen zur etwaigen Lärmbelastung der Wohngebiete im Bereich der Umgehungsstraße Allerheiligen durchführen lassen. Hierzu habe die Verwaltung eigens eine schalltechnische Untersuchung zum Neubau der K 33 n einschließlich dem Neubau der eigentlichen Anschlussstelle für die Immissionsorte in Elvekum, Allerheiligen und Rosellerheide im Auftrag gegeben. Dieses Schallschutzgutachten vom 29.09.2020 komme zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass an keinem Gebäude die maßgeblichen Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung erreicht würden.

 

Diese beispielhaft vorgetragenen Modifikationen und Ergänzungen der Synopse machten deutlich, so Dezernent Mankowsky weiter, dass die Verwaltung berechtigtermaßen zuversichtlich sei, die Synopse in der geforderten inhaltlichen Tiefe überarbeiten und nach Möglichkeit bis Ende November d. J. in Düsseldorf vorlegen zu können. Erklärtes Ziel bleibe es im Rahmen der nun weiter anstehenden Verfahrensschritte, die Bezirksregierung von der Rechtsauffassung des Kreises zu überzeugen, wonach es im Interesse eines zügigen Verfahrensfortganges angezeigt sein sollte, alsbald den gesetzlich vorgesehenen Erörterungstermin anzuberaumen. Im Vorfeld hierzu erhalte jeder Einwender eine auf seine Eingabe hin zugeschnittene personifizierte Gegenäußerung. In jedem Falle wolle man vermeiden, dass sich vor dem Erörterungstermin eine abermalige Offenlage anschließe. Allerdings, so die abschließende Feststellung von Dezernent Mankowsky, unterlägen die weiteren Verfahrensschritte bzw. deren zeitliche Abfolge nicht der Entscheidungshoheit des Kreises. Kreisseits setze man darauf, im Austausch mit den Einwendern der Befriedungsfunktion des Erörterungstermines gerecht werden zu können.

 

Ausschussvorsitzender Holler schloss sich dem im Schreiben des Landrates vom 22.09.2020 ausgegebenen Ziel an, die Eingaben und Einwendungen mit den Betroffenen im Rahmen eines alsbaldigen Erörterungstermines objektiv und in der gebotenen Transparenz zu erörtern und nach Möglichkeit deren vorgetragene Bedenken zu entkräften.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann sprach sich nach ausdrücklicher Befürwortung des Verwaltungsvorschlages ebenfalls dafür aus, den Forderungskatalog der Bezirksregierung Punkt für Punkt abzuarbeiten und hiernach bzw. nach Vorlage der überarbeiteten Synopse zeitnah einen Erörterungstermin durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchführen zu lassen. Nach ihrem Kenntnisstand sei auch den Einwendern selbst daran gelegen, ihre Eingaben nunmehr in Bälde mündlich vortragen zu können. Auch den Interessen der flächenmäßig Betroffenen und der dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe müsse ausreichend Rechnung getragen werden.

 

Die Wortmeldung von Ausschussmitglied Dorok hinsichtlich des anstehenden Abwägungsprozesses und der haushaltsrechtlichen Veranschlagung der Projektkosten aufgreifend führte Dezernent Mankowsky aus, dass die eigentliche Abwägung ausschließlich Sache der Bezirksregierung als Anhörungsbehörde sei. Gerade unter Umweltaspekten sei der geplante Autobahnanschluss bekanntlich wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung zur Nutzbarmachung des seit Jahrzehnten brach liegenden, industriell vorbelasteten Areals am Silbersee. Dezernent Mankowsky unterstrich, dass die im Kreisausschuss Ende August 2020 erläuterte Steigerung der Projektkosten überwiegend auf der Ausweisung und späteren Realisierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen basiere. Die angepassten Gesamtkosten des Straßenneubauprojektes würden fortgeschrieben und im nächstjährigen Haushalt entsprechend veranschlagt.

 

Ausschussmitglied Peters vertrat die Auffassung, dass die bislang praktizierte Beteiligung der Öffentlichkeit verbesserungswürdig sei. Gerade unter dem Aspekt, dass das Projekt nicht unumstritten sei, sei mehr Transparenz gefragt.

 

Dieser Kritik widersprach Dezernent Mankowsky, der den Vorwurf, die Öffentlichkeit sei nicht ausreichend informiert und beteiligt worden, nachdrücklich zurückwies. Die von Ausschussmitglied Peters vorgetragene Kritik verkenne den bisherigen Beteiligungsprozess, der deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgegangen sei.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Holler festgestellt hatte, dass weitere Wortmeldungen hierzu nicht vorlagen, dankte er der Verwaltung für deren zeitintensive und fachlich fordernde Projektbearbeitung.