Protokoll:

Ausschussmitglied Banse nahm Bezug auf die entsprechenden Ausführungen der Verwaltung, derzufolge eine Heckenbepflanzung im Trennstreifen zwischen dem Geh- und Radweg und der Fahrbahn die Funktionsfähigkeit der Straßenentwässerung empfindlich störe. Diese Begründung sei für ihn nicht ohne Weiteres schlüssig und nachvollziehbar.

 

KBD Ludwig erläuterte, dass der sog. Trennstreifen funktional keine durchgehende Heckenbepflanzung außerorts zulasse. Es solle damit sichergestellt bleiben, dass die Fahrbahn, insbesondere während der Winterperiode, störungsfrei entwässert werde. Gelegentlich fänden sich in diesem Bereich zur verbesserten Entwässerung kleinere Rigolen. Insbesondere wie hier an der K 34 gelte es die Streckenabschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrt (bei einem Regelquerschnitt) von derartigen Anpflanzungen  freizuhalten. Anders verhalte es sich bei Streckenabschnitten innerhalb der Ortsdurchfahrt.