Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte dazu, dass bei der begrenzt erfreulichen Entwicklung der Kosten der Unterkunft zu beachten sei, dass auch Selbstständige die Kosten der Unterkunft während der Phase der Pandemie in Anspruch nehmen konnten. Ferner sei zu klären, ob der Bund höhere Erstattungen rückwirkend zum 01.01.2020, zum 01.07.2020, zum 01.10.2020 oder zum 01.01.2021 vornehmen werde. Hierzu wird auf die Haushaltsentwicklung im Tagespunkt 11 verwiesen.

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich erfragte, ob es eine genauere Prognose hinsichtlich der Entscheidung des Bundes gebe.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erwiderte, dass es in den kommenden zwei Wochen zu einer Entscheidung kommen werde. Ein entsprechender Entwurf des Ministeriums liege allerdings noch nicht vor.