Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte den der Vorlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses. Er wies darauf hin, dass die Endgeräte über den Rahmenvertrag mit der ITK Rheinland bestellt worden seien. So sei eine zeitaufwendige Neuausschreibung vermieden worden.

 

Auf Anfragen von Frau Stein-Ulrich und Herrn Banse erklärte Herr Lonnes, dass es vorgesehen sei, mit Unterstützung des Kreistages das Personal der IT-Abteilung ZS 4 um zusätzliche Stellen zu verstärken, um die Betreuung der Schulen zu optimieren. Ob die vom Land für die Verwendung der Fördermittel gesetzte Frist (31.12.2020) verlängert werde, sei zurzeit nicht bekannt.

 

Frau Stein-Ulrich, Herr Becker, Frau Wienands und Frau Burdag sprachen sich dafür aus, das Antragsverfahren für die Endgeräte bedürftiger Schüler so einfach wie möglich zu gestalten und Beratungsmöglichkeiten im Rahmen der Schulsozialarbeit zu schaffen. Herr Bullmann, der Leiter des BBZ Neuss-Weingartstraße befürwortete ein für die Schulen praktikables Verfahren.

 

Herr Lonnes verwies auf die Richtlinie zur Vergabe von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler an Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss. Die Verwaltung werde hierzu einen Antrag entwickeln. Nach der Vergaberichtlinie entscheide der Kreis über die Vergabe. Die Vorbereitung und Umsetzung der Vergabe erfolge durch die Schulen. Er schlage vor, die Umsetzung der Richtlinie in der Praxis zu erproben.

 

Abschließend fasste der Schulausschuss einstimmig den