Sitzung: 04.02.2021 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0198/XVII/2021
Dezernent Mankowsky
stellte umfassend die Historie sowie die Hintergründe bzw. die Notwendigkeit
der seit den 90er Jahren geplanten Maßnahme dar. Wichtig hierbei ist eine, wie
auch in der Vergangenheit vollzogene, transparente Arbeitsweise mit früher Beteiligung
der Bevölkerung, z.B. durch die durchgeführte frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Es sei geplant, die Planunterlagen bis April dieses Jahres zu
aktualisieren und der Bezirksregierung vorzulegen. Danach soll auf Wunsch der
Bezirksregierung zeitnah die Offenlage erfolgen. Abschließend wurde der
Zusammenhang der Baumaßnahme mit dem geplanten 6streifigen Ausbau der A 57
erläutert. Dieser muss zuerst erfolgen, damit der Anschluss an die verbreiterte
Autobahn erfolgen kann.
KTA Leiermann erkundigte sich nach der dem Projekt
zugrundeliegenden Entscheidungs- bzw. Beschlussgrundlage im Kreistag bzw. dem
politischen Zustandekommen einer Mehrheitsmeinung auf Kreisebene.
Hinweis der Verwaltung:
Die entsprechende Anfrage
wurde ans Kreisarchiv gestellt, eine Rückmeldung liegt bislang nicht vor.
Des Weiteren stehe nach ihrer Ansicht ein Erlass des
Verkehrsministeriums aus April 2020 im Raum, der keine Förderung seitens des
Landes vorsieht, dennoch sind im Haushalt entsprechende Einnahmen veranschlagt.
Dezernent Mankowsky erwiderte, dass ihm
ein solcher Erlass nicht bekannt sei, allerdings würde die Realisierung der
Anschlussstelle nur erfolgen, sofern es eine Förderung seitens des Landes geben
wird.
Abschließend stellte sich die Frage, welche Teilabschnitte der A 57
nach Vorgaben von Straßen NRW 6spurig ausgebaut sein müssten, damit der
Anschluss der K 33n an die Autobahn erfolgen kann. Nach Ansicht von KTA Leiermann sei hierfür ein 8spuriger
Ausbau in dem Bereich zwischen den Anschlussstellen Neuss Norf und Neuss Hafen
notwendig. Dezernent Mankowsky entgegnete
hierauf, dass nach den vorliegenden Gutachten ein 6spuriger Ausbau der Autobahn
für die zukünftig geplante Verkehrsmenge ausreichend sei. Diese Gutachten berücksichtigen
auch die Belange von Straßen NRW, damit es nach dem Anschluss an die Autobahn
zu keinen Behinderungen durch den zusätzlichen Verkehr kommt.
Anschließend wurde durch KTA
Peters ergänzt, dass die positive Darstellung der Maßnahme durch die
Verwaltung aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar sei, insbesondere da noch
verschiedenste Punkte mit der Bezirksregierung nicht abschließend geklärt seien.
Weiterhin bezweifelte er die seitens der Verwaltung dargestellte Transparenz
während des bisherigen Verfahrensweges. Letzteren Vorwurf wies der Dezernent Mankowsky energisch zurück,
da wie zuvor dargestellt neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
auch dem Fachausschuss von Beginn an über die Maßnahme ausgiebig und
vollumfassend berichtet worden sei. Dass noch keine Genehmigung der Bezirksregierung
vorliege sei, nicht ungewöhnlich, da das uneingeschränkte Baurecht noch nicht
vorliegt. Aktuell befinde man sich in einem Dialog mit der Genehmigungsbehörde
und werde die geforderten Unterlagen schnellstmöglich einreichen, bzw.
aktualisieren.
KTA Becker unterstrich nochmal die Wichtigkeit der
Maßnahme, insbesondere da diese aufgrund der Entlastung der bisherigen
Infrastruktur sowie der zukünftigen Entwicklung der geplanten Gewerbegebiete
notwendig ist.
Weiteren Wortmeldungen lagen nicht vor.