Sitzung: 08.02.2021 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0231/XVII/2021
Protokoll:
Landrat Petrauschke erkundigt sich, ob
Nachfragen zu diesem Tagesordnungspunkt bestehen.
Ausschussmitglied Stein-Ulrich erfragt,
weshalb die Kosten insbesondere für die Mittagsverpflegung im Jahr 2020 im
Vergleich zum Jahr 2019 erheblich gestiegen sind, obwohl keine dezentrale
Mittagsverpflegung stattgefunden habe.
Landrat Petrauschke führt dazu an, dass
aufgrund der dezentralen Mittagsverpflegung Mehrkosten entstanden sind, die
übernommen wurden. Ausschussmitglied Stein-Ulrich verweist zusätzlich darauf,
dass die Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe auch gestiegen sind und
erfragt wie diese Kostenerhöhung zustande gekommen ist.
Kreisdirektor Brügge weist darauf hin, dass
es sich um Daten handelt, die dem Haushalt entnommen wurden und schlägt vor,
dass die Verwaltung die Kostenaufstellung prüft und diese dem Protokoll
beifügt. Die Prüfung der Kostenaufstellung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Kreisdirektor Brügge betont an dieser
Stelle, dass zukünftig im Bereich Bildung und Teilhabe Prozessoptimierungen
stattfinden sollen. Hierbei soll beispielsweise die derzeitige Erbringungsform
der Leistungen überdacht werden. Über Änderungen wird laufend in den kommenden
Ausschüssen für Soziales und Wohnen informiert.
Ausschussvorsitzender Ladeck bietet
Ausschussmitglied Stein-Ulrich an, ihren Antrag 9.2. jetzt vorzubringen, da
dieser inhaltlich zum Bereich Bildung und Teilhabe gehört.
9.2.
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
vom 02.12.20 zum Thema Bildungskarte
Vorlage: 50/0236/XVII/2021
Protokoll:
Ausschussmitglied Stein-Ulrich stellt den
Antrag auf Einführung der Bildungskarte vor. Laut einer Darstellung des
Paritätischen Wohlstandsverbands liege die Inanspruchnahme der Leistungen für
Bildung und Teilhabe im Rhein-Kreis Neuss bei lediglich 11 % bis 12 %. Die
Bedeutung des Antrages liege insbesondere darauf, die Inanspruchnahme dieser
Leistungen zu steigern.
Im Antrag werde die Stadt Hamm als Beispiel
genommen, bei der die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe
durch die Einführung einer Bildungskarte mittlerweile bei ungefähr 90 % liege.
Ausschussmitglied Stein-Ulrich habe mit der stellvertretenden Amtsleiterin
gesprochen die ihr bestätigt habe, dass die Bildungskarte stigmatisierungsfrei
sei und dass die Umstellung auf die Bildungskarte für die Anbieter leicht
umsetzbar gewesen sei. Zusätzlich habe die stellvertretende Amtsleiterin
geäußert, dass mit der Einführung der Bildungskarte kein höherer
Verwaltungsaufwand einhergehe.
Ausschussmitglied Stein-Ulrich habe Kontakt
zu Dr. Becker, dem Geschäftsführer von Syrcon gehabt, der eine einfache
Umsetzung am Beispiel der Stadt Bielefeld bestätige und die Vorteile der
Bildungskarte in einem der nächsten Ausschüsse vorstellen könne.
Kreisdirektor Brügge gibt zu bedenken, dass
es sich beim Jobcenter der Stadt Hamm, anders als beim Jobcenter des
Rhein-Kreises Neuss, um ein kommunales Jobcenter handelt und sich die Software
in den Jobcentern unterscheidet. Hierbei könnte es zu Umsetzungsschwierigkeiten
kommen.
Ausschussmitglied Rosellen begrüßt eine
Prüfung der Umsetzung, teilt jedoch auch die Bedenken bei der Stigmatisierung.
Auch mit dem Vorlegen einer Bildungskarte statt eines Gutscheins könnte eine
Stigmatisierung stattfinden.
Ausschussmitglied Kühl wirft ein, dass eine
Stigmatisierungsfreiheit an Schulen gewährleistet wäre, wenn die Bildungskarte
zugleich Schülerausweis ist, Kreisdirektor Brügge wies daraufhin, dass die
meisten Schulen bereits Schülerausweise vergeben hätten. Hierbei verweist
Kreisdirektor Brügge nochmals darauf, dass in Zukunft insbesondere im Bereich
Bildung und Teilhabe eine Prozessoptimierung erfolgen soll. Dabei steht auch
die mögliche Umstellung auf Geldleistung im Raum.
Ausschussvorsitzender Ladeck hält als Zwischenergebnis
fest, dass die Verwaltung den Antrag von Frau Stein-Ulrich prüfen wird und
hierzu eine entsprechende Rückmeldung gibt.