Protokoll:

Landrat Petrauschke erkundigt sich, ob Nachfragen zu diesem Tagesordnungspunkt bestehen.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich erfragt, weshalb die Kosten insbesondere für die Mittagsverpflegung im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 erheblich gestiegen sind, obwohl keine dezentrale Mittagsverpflegung stattgefunden habe.

 

Landrat Petrauschke führt dazu an, dass aufgrund der dezentralen Mittagsverpflegung Mehrkosten entstanden sind, die übernommen wurden. Ausschussmitglied Stein-Ulrich verweist zusätzlich darauf, dass die Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe auch gestiegen sind und erfragt wie diese Kostenerhöhung zustande gekommen ist.

Kreisdirektor Brügge weist darauf hin, dass es sich um Daten handelt, die dem Haushalt entnommen wurden und schlägt vor, dass die Verwaltung die Kostenaufstellung prüft und diese dem Protokoll beifügt. Die Prüfung der Kostenaufstellung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreisdirektor Brügge betont an dieser Stelle, dass zukünftig im Bereich Bildung und Teilhabe Prozessoptimierungen stattfinden sollen. Hierbei soll beispielsweise die derzeitige Erbringungsform der Leistungen überdacht werden. Über Änderungen wird laufend in den kommenden Ausschüssen für Soziales und Wohnen informiert.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck bietet Ausschussmitglied Stein-Ulrich an, ihren Antrag 9.2. jetzt vorzubringen, da dieser inhaltlich zum Bereich Bildung und Teilhabe gehört.

 

9.2.  Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.12.20 zum Thema Bildungskarte

Vorlage: 50/0236/XVII/2021

 

Protokoll:

Ausschussmitglied Stein-Ulrich stellt den Antrag auf Einführung der Bildungskarte vor. Laut einer Darstellung des Paritätischen Wohlstandsverbands liege die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rhein-Kreis Neuss bei lediglich 11 % bis 12 %. Die Bedeutung des Antrages liege insbesondere darauf, die Inanspruchnahme dieser Leistungen zu steigern.

 

Im Antrag werde die Stadt Hamm als Beispiel genommen, bei der die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch die Einführung einer Bildungskarte mittlerweile bei ungefähr 90 % liege. Ausschussmitglied Stein-Ulrich habe mit der stellvertretenden Amtsleiterin gesprochen die ihr bestätigt habe, dass die Bildungskarte stigmatisierungsfrei sei und dass die Umstellung auf die Bildungskarte für die Anbieter leicht umsetzbar gewesen sei. Zusätzlich habe die stellvertretende Amtsleiterin geäußert, dass mit der Einführung der Bildungskarte kein höherer Verwaltungsaufwand einhergehe.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich habe Kontakt zu Dr. Becker, dem Geschäftsführer von Syrcon gehabt, der eine einfache Umsetzung am Beispiel der Stadt Bielefeld bestätige und die Vorteile der Bildungskarte in einem der nächsten Ausschüsse vorstellen könne.

 

Kreisdirektor Brügge gibt zu bedenken, dass es sich beim Jobcenter der Stadt Hamm, anders als beim Jobcenter des Rhein-Kreises Neuss, um ein kommunales Jobcenter handelt und sich die Software in den Jobcentern unterscheidet. Hierbei könnte es zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen.

Ausschussmitglied Rosellen begrüßt eine Prüfung der Umsetzung, teilt jedoch auch die Bedenken bei der Stigmatisierung. Auch mit dem Vorlegen einer Bildungskarte statt eines Gutscheins könnte eine Stigmatisierung stattfinden.

 

Ausschussmitglied Kühl wirft ein, dass eine Stigmatisierungsfreiheit an Schulen gewährleistet wäre, wenn die Bildungskarte zugleich Schülerausweis ist, Kreisdirektor Brügge wies daraufhin, dass die meisten Schulen bereits Schülerausweise vergeben hätten. Hierbei verweist Kreisdirektor Brügge nochmals darauf, dass in Zukunft insbesondere im Bereich Bildung und Teilhabe eine Prozessoptimierung erfolgen soll. Dabei steht auch die mögliche Umstellung auf Geldleistung im Raum.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck hält als Zwischenergebnis fest, dass die Verwaltung den Antrag von Frau Stein-Ulrich prüfen wird und hierzu eine entsprechende Rückmeldung gibt.