Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stellte fest, dass bei den Wahlen zum Kreistag und zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss am 30.08.2009 keiner der in § 40 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) Kommunalwahlgesetz NRW genannten Fälle vorliegt; er erklärt gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz NRW die Wahlen zum Kreistag und zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss am 30.08.2009 für gültig.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Wahlprüfungsausschuss vor der Sitzung getagt habe und erteilte dem Vorsitzenden das Wort.

 

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschuss, Dieter Jüngerkes, teilte mit, dass der Wahlprüfungsausschuss dem Kreistag einstimmig empfiehlt, den Beschluss entsprechend der Beschlussempfehlung zu fassen.


Abstimmungsergebnis:

73 Ja- Stimmen

1 Gegenstimme (ProNRW)