Sitzung: 25.02.2021 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/0331/XVII/2021
Protokoll:
Frau
Hugo-Wissemann stimmt den Ausführungen der Verwaltung im vorgelegten
„Sachstandsbericht Konverter“ zu.
Frau Leiermann fragt:
·
ob
der HGÜ-Leitungskorridor inzwischen gerichtsfest verabschiedet worden sei,
·
ob
ein vereinfachtes Verfahren nach einer zeitlichen Befristung durch ein
förmliches Verfahren abgelöst werden müsse,
·
wieviel
Watt der Konverter liefere,
·
nach
den Schutzabständen „Konverter zu den Gas-Fernleitungen“
·
und
warum die Stadt Meerbusch das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt hat.
Frau Leiermann ergänzt, dass
sie es lieber sähe, wenn der Konverter in einem Industriegebiet gebaut werden
würde, da dann der Konfliktpunkt „Abstand zur Wohnbebauung“ kleiner wäre.
Herr Mankowsky führt aus, dass
die Untere Immissionsschutzbehörde für die Genehmigung zuständig sei und
derzeit noch die eingereichten Unterlagen prüfe. Dies beträfe auch den Komplex
„Gasfernleitungen und Konverter“. Herr
Mankowsky betont, dass man selbstverständlich immer darauf hinziele, das
Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen herzustellen. Aber der Kreis
habe auch rechtliche Vorgaben zu beachten. Herr
Mankowsky bietet an, die speziellen Fragen, z. B. zur Leistungsfähigkeit
des Konverters, im Protokoll zu beantworten.
(Antwort der
Schriftführung: Der geplante Ultranet-Konverter verfügt über 2 Pole – Plus und
Minus -, bestehend aus jeweils 2 „Teilpolen“. Damit können Leistungen von 2 x
500 Megawatt für den Pluspol und 2 x 500 Megawatt für den Minuspol parallel
geschaltet werden, um die benötigte Gesamtkapazität von 2 Gigawatt zu erhalten.
Die größten Konverter der Erde erzeugen bis zu 8 Gigawatt.
Die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Trasse, kurz HGÜ, wird zurzeit in
der Bundesfachplanung behandelt, befindet sich also noch im
Raumordungsverfahren.)
Herr Clever ergänzt, dass
insbesondere das Beteiligungsverfahren der Behörden und der Fachstellen noch
nicht abgeschlossen sei. Auf Nachfrage von Frau
Leiermann betont Herr Clever,
dass im Immissionsschutzrecht für Anlagentypen wie dem Konverter ein
Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sei, also das
sogenannte vereinfachte Verfahren ausreiche.