Protokoll:

Frau Hugo-Wissemann stimmt den Ausführungen der Verwaltung im vorgelegten „Sachstandsbericht Konverter“ zu.

Frau Leiermann fragt:

·         ob der HGÜ-Leitungskorridor inzwischen gerichtsfest verabschiedet worden sei,

·         ob ein vereinfachtes Verfahren nach einer zeitlichen Befristung durch ein förmliches Verfahren abgelöst werden müsse,

·         wieviel Watt der Konverter liefere,

·         nach den Schutzabständen „Konverter zu den Gas-Fernleitungen“

·         und warum die Stadt Meerbusch das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt hat.

Frau Leiermann ergänzt, dass sie es lieber sähe, wenn der Konverter in einem Industriegebiet gebaut werden würde, da dann der Konfliktpunkt „Abstand zur Wohnbebauung“ kleiner wäre.

Herr Mankowsky führt aus, dass die Untere Immissionsschutzbehörde für die Genehmigung zuständig sei und derzeit noch die eingereichten Unterlagen prüfe. Dies beträfe auch den Komplex „Gasfernleitungen und Konverter“. Herr Mankowsky betont, dass man selbstverständlich immer darauf hinziele, das Einvernehmen mit den kreisangehörigen Kommunen herzustellen. Aber der Kreis habe auch rechtliche Vorgaben zu beachten. Herr Mankowsky bietet an, die speziellen Fragen, z. B. zur Leistungsfähigkeit des Konverters, im Protokoll zu beantworten.

(Antwort der Schriftführung: Der geplante Ultranet-Konverter verfügt über 2 Pole – Plus und Minus -, bestehend aus jeweils 2 „Teilpolen“. Damit können Leistungen von 2 x 500 Megawatt für den Pluspol und 2 x 500 Megawatt für den Minuspol parallel geschaltet werden, um die benötigte Gesamtkapazität von 2 Gigawatt zu erhalten. Die größten Konverter der Erde erzeugen bis zu 8 Gigawatt.
Die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Trasse, kurz HGÜ, wird zurzeit in der Bundesfachplanung behandelt, befindet sich also noch im Raumordungsverfahren.)

Herr Clever ergänzt, dass insbesondere das Beteiligungsverfahren der Behörden und der Fachstellen noch nicht abgeschlossen sei. Auf Nachfrage von Frau Leiermann betont Herr Clever, dass im Immissionsschutzrecht für Anlagentypen wie dem Konverter ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sei, also das sogenannte vereinfachte Verfahren ausreiche.