Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW i. V. m. § 16 Satz 1 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss einen allgemeinen Vertreter des Landrates widerruflich aus den leitenden hauptamtlichen Beamten des Kreises zu bestellen


Protokoll:

Da sich keine Bedenken gegen eine offene Abstimmung erhoben, rief Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zur Abstimmung auf.