Sitzung: 28.10.2009 Kreistag
Beschluss:
Der Kreistag beschloss einstimmig gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW i. V. m. § 16 Satz 1 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss einen allgemeinen Vertreter des Landrates widerruflich aus den leitenden hauptamtlichen Beamten des Kreises zu bestellen
Protokoll:
Da sich keine Bedenken gegen eine offene Abstimmung erhoben,
rief Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zur Abstimmung auf.