Beschluss:

Der Kreistag beschloss mehrheitlich gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW i. V. m. § 16 Satz 1 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss, Herrn Kreisoberverwaltungsrat Jürgen Steinmetz zum allgemeinen Vertreter des Landrates zu bestellen.


Protokoll:

Da sich keine Bedenken gegen eine offene Abstimmung erhoben, rief Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 65 (CDU, SPD, FDP, UWG/Die Aktive, Die Linken, Zentrum)

Enthaltungen: 9 (Bündnis 90/Die Grünen, ProNRW)