Beschluss:

1.    Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag bei einer Gegenstimme, die Nutzungs- und Entgeltordnung des Kreiskulturzentrums Zons dahingehend zu ändern, dass für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022 eine Eintrittsfreiheit in die Dauer- und Wechselausstellungen des Kreismuseums Zons vorgesehen und für die Entscheidung über die Fortführung des Eintrittsverzicht nach deren Ablauf eine Evaluation vorlegen wird.

 

2.    Der Kulturausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, das Thema „Eintrittsfreiheit“ im Rahmen der Erstellung des interkommunalen Kulturentwicklungsplanes zu erörtern.


Protokoll:

Herr Ackburally stellte den Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der eine Eintrittskostenfreiheit in beide Kreismuseen zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorsehe. Da er der Vorlage entnommen habe, dass im Kreismuseum Zons eine räumliche Trennung der ständigen Ausstellungen und der Sonderausstellungen nicht möglich sei, werde eine generelle Eintrittskostenfreiheit in die Ausstellungen des Kreismuseums Zons beantragt. Der Kreis müsse eine Vorbildfunktion haben. Eine daraus entstehende Mindereinnahme sei bereits bei den Haushaltsberatungen diskutiert worden. Der Antrag sollte baldmöglichst umgesetzt werden.

 

Herr Lonnes bestätigte, dass eine Trennung von Dauer- und Wechselausstellungen einen erhöhten Überwachungsaufwand bedeute. Er befürwortete, wie im Antrag vorgesehen, eine zeitliche Begrenzung der Eintrittsfreiheit in Dauer- und Wechselausstellungen auf ein Jahr vorzunehmen und dann eine Auswertung durchzuführen, wie sich die Eintrittsfreiheit auf die Besucherströme ausgewirkt habe. Er merkte an, dass der Rhein-Kreis Neuss derzeit noch keinen ausgeglichenen Haushalt habe, so dass es durch die Eintrittsfreiheit zu einem Ertragsausfall komme.

 

Frau Dr. Flick führte aus, dass das Thema der Eintrittsfreiheit für kulturelle Einrichtungen nicht neu sei und sie den guten Willen im Antrag anerkenne. Jedoch sei nicht erwiesen, dass mit der Eintrittsfreiheit die Hemmschwelle zum Eintritt in das Museum abgebaut werde. Sie erinnerte daran, dass es bereits im Kulturzentrum Sinsteden seit längerem eine Eintrittsfreiheit gebe, die ausgewertet werden sollte, was jedoch aufgrund der Pandemie schwierig sei. Sie fragte nach, wann gestartet werden solle, wer die Daten erfasse und auswerte. Sie halte die Mitarbeiter in den kulturellen Einrichtungen für ausgelastet und schlug vor, eine Auswertung für Sinsteden abzuwarten und in der Pandemie keine Ausweitung der Eintrittsfreiheit auf das Kreismuseum Zons vorzunehmen. Sie werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Lindow nahm die Intention des Antrags, den Menschen in der schwierigen Pandemiezeit ein kostenfreies kulturelles Angebot zu bieten, zur Kenntnis, erklärte aber unter Bezug auf die Vorlage, dass eine Eintrittsfreiheit nicht immer automatisch einen Besucherzuwachs bringe. Bei der Erarbeitung des interkommunalen Kulturentwicklungsplanes sollte diese Thematik daher erörtert werden. Eine Eintrittsfreiheit sollte dauerhaft nur angeboten werden, wenn sie auch einen Effekt habe. Da es sich laut Antrag nur um eine befristete Maßnahme handele und nach Auswertung eine Neuregelung erfolgen könne, stimme seine Fraktion dem Antrag zu.

 

Herr Rehse freute sich über die Zustimmung und wies darauf hin, dass die Eintrittsfreiheit beworben werden müsse, damit sie zum Erfolg führe.

 

Herr Lonnes merkte an, dass es für Sinsteden eine Auswertung gegeben habe und es dort im Jahr nach der Einführung keinen Anstieg der Besucherzahlen gegeben habe. Die Besucherzahlen von 2020 und 2021 könnten pandemiebedingt für einen Vergleich nicht herangezogen werden.

Er schlug vor, die Eintrittsfreiheit für ein Jahr probeweise vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022 einzuführen und in der Herbstsitzung 2022 des Kulturausschusses eine Evaluation vorzulegen. Für die Eintrittsfreiheit sei eine Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung des Kulturzentrums Zons erforderlich, die im Juni 2021 vom Kreistag beschlossen werden müsste, frühestens in der Dezembersitzung 2022 könnte der Kreistag dann wieder die Erhebung von Eintritten beschließen. Das Thema könne bei der Erarbeitung des interkommunalen Kulturentwicklungsplanes Berücksichtigung finden.

 

Herr Ackburally schloss sich dem Zeitplan gerne an und schlug vor, das Projekt bei steigenden Besucherzahlen fortzuführen.