Protokoll:

Herr Kresse erläuterte den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Kinderarmut im Rhein-Kreis Neuss, dankte der Verwaltung für das bisher zusammengetragene Material und beantragte eine Ergänzung des Beschlussvorschlags wie folgt:


Der Ausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage und die Ausführungen der ARGE zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung weitere Handlungsempfehlungen zur Armutsbekämpfung vorzulegen

 

Er schlug vor, die Familienkarte z.B. nach Vorbild des „Düsselpasses“ oder eines Sozialtickets für finanziell schwächer gestellte Familien, zu erweitern. Insbesonders müsse die Nutzung des ÖPNV, sowie die vollständige Lernmittelfreiheit für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sichergestellt sein.

 

Herr Wappenschmidt sowie Herr Paschke entgegneten, dass Armut nicht nur vor dem rein materiellen Hintergrund zu sehen sei, sondern sich ebenfalls in Form der seelischen wie emotionalen Verarmung auf die kindliche Entwicklung auswirke.

Zur Bekämpfung von Armut verfolge die CDU-Fraktion den Ansatz, durch Förderung des Arbeitsmarktes und durch flankierende Jugendhilfeleistungen betroffene Familien aus dem Bezug von sozialen Transferleistungen, z.B. Hartz IV hinauszuführen.

 

Herr Boland merkte an, dass die Dauer von Hartz IV-Bezug und die Anzahl der Fälle mit Kindern sich derzeit vergrößern. Im gleichen Maße sei einer Vielzahl von Familien die Teilhabe am kulturellen Leben verwehrt.

 

Frau Schöttgen fügte hinzu, dass Bildung ein entscheidender Faktor zur Armutsvermeidung sein kann.

 

Frau Schauwinhold merkte an, dass der Armutsbegriff nicht nur an Hartz IV-Bezug festgemacht werden könne, sondern dass Familien mit geringen Bezügen aus Erwerbstätigkeit ähnlich betroffen sein können.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass der Rhein-Kreis Neuss mit seinen Sozialleistungen im interkommunalen Vergleich ganz oben angesiedelt sei und bereits heute viele zusätzliche Sozialleistungen, insbesondere in den Bereichen Schule, Kultur und Jugend, erbringe. Weiterhin erklärte Herr Lonnes, dass die Empfänger von SGB II und SGB XII Leistungen nicht automatisch unter die Armutsgrenze der relativen Armut fallen.

Hierzu führte er anhand eines Rechenbeispiels vor Augen, dass das Nettoeinkommen einer vierköpfigen Familie mit Wohnsitz in Jüchen auf Basis von SGB II, sich nicht wesentlich von einer Familie mit zwei Kindern unterscheide, bei der ein Alleinverdiener Gehalt nach dem TVÖD, Entgeltgruppe 9, im Bereich des Verbandes Kommunaler Arbeitnehmer, bezieht.

 

In diesem Zusammenhang wies Frau Winzen darauf hin, dass das Kindergeld für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII in dem Bedarf enthalten sei, während bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst dieses Kindergeld ein zusätzliches Einkommen darstelle. Dies gelte auch für Erhöhungen des Kindergeldes.

 

Im weiteren Verlauf der teilweise kontrovers geführten Diskussion, wurde schließlich darauf hin gewiesen, dass das Kreisjugendamt und dieser Ausschuss vielfache Leistungen zum Abbau von Benachteiligungen geleistet haben. Gleichwohl gelte es jedoch, sich mit der Verbesserung der Lebenssituation und zum Abbau sozialer Benachteiligung von Kindern zu beschäftigen.

 

Der Vorsitzende Herr Cwik ließ über den Antrag Bündnis 90/Die Grünen den vorliegenden Beschlussvorschlag zu erweitern, abstimmen.

 

Der Antrag wurde bei 4 Befürwortungen, 6 Gegenstimmen, sowie 4 Enthaltungen, abgelehnt.