Beschluss:

Für den Einsatz von Logopäden im Jahr 2010 in den Kindertageseinrichtungen zur Förderung von sprachauffälligen Kindern nach der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ stellt das Jugendamt 11.000 € zusätzlich zu den Mitteln des Landes in Höhe von 38.000 € bereit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2010. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2010 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Protokoll:

Herr Lonnes stellte dem Kreisjugendhilfeausschuss unter Verweis auf die Sitzungsvorlage die Ergebnisse der Sprachstandserhebung „Delfin 4“, welche dieses Jahr zum 3. mal durchgeführt wurde, vor. Im Einzugsgebiet des Kreisjugendamtes sei bei der Sprachstandserhebung 2009 ein Förderungsbedarf für 56 Kinder festgestellt worden. Zusammen mit dem festgestellten Förderungsbedarf aus dem Jahr 2008 seien aktuell 106 Kinder zu fördern.

 

Das Land beteilige sich an der Förderung mit 340,00 € pro Kind und stelle zusätzlich 50,00 € bereit, wenn die Gruppe von förderbedürftigen Kindern in einem Kindergarten zwischen 5 und 8 Kinder liege.

 

Die Höhe der Förderung für das Jahr 2010 durch den Landschaftsverband Rheinland werde mit 38.000 € erwartet. Damit eine kontinuierliche Begleitung der Sprachförderung durch Logopäden gewährleistet werden kann, soll die Förderung durch einen Beitrag des Jugendamtes in Höhe von 11.000 € für das Jahr 2010 aufgestockt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Schauwinhold antwortete Herr Zohren, dass die Zuständigkeit für die Sprachstandserhebung beim Schulamt läge. Auf Grundlage der Testergebnisse erfolge die Anmeldung des Förderungsbedarfes dann durch die jeweiligen Kindertagesstätten.

 

Herr Dierselhuis wies abschließend darauf hin, dass sich erfreulicherweise im Einzugsgebiet des Jugendamtes alle Tageseinrichtungen an dem Konzept für die Sprachförderung beteiligen.

 

Der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschuss, Herr Cwik, ließ über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: