Protokoll:

Gemäß § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben

Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden.

 

Die förmliche Verpflichtung wurde in der digitalen Ausschusssitzung vom 08.03.2021 auf die erste Präsenzsitzung des Ausschusses verschoben.

 

Der Ausschussvorsitzende Simon Kell bat die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben und verpflichtete die sachkundigen Bürger Justin Kluth, Christian Föhr, Philip Strauß und Markus Roßdeutscher.