Nachtrag: 15.12.2009

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer stellte fest, dass die Ausschussmitglieder die Sitzungsvorlage und die dort geschilderten Umstufungen, die durch den Neubau der B 59n bedingt sind, zur Kenntnis genommen haben.

 

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode erkundigte sich, inwieweit die Abstufung der Teilstrecken zur Kreisstraße 24 den Kreis künftig mit Kosten belasten werde.

Verwaltungsseits erfolgte hierzu der Hinweis, dass künftig ab Januar 2010 dem Kreis im Rahmen seiner Baulastverpflichtung auch die Kostentragung obliege. Andererseits müsse gegenübergestellt werden, dass diesem Mehraufwand Kosteneinsparungen dadurch gegenüberstehen, dass die K 26 im Verlauf der Gemeinde- bzw. Stadtgrenze zwischen Grevenbroich und Rommerskirchen in die Baulast des Landes wechsele bzw. eine Aufstufung zur L 375 erfahre.