Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Mietvertrag zwischen der Gemeinde Rommerskirchen und dem Kreisjugendamt zur Überlassung der Jugendräume im Souterrain des Kindergartengebäudes Stephanusstraße 13 in Rommerskirchen-Hoeningen zu.

 

Produkt: 060.362;Haushalts-/ Kostenstelle: 5318009

 


Protokoll:

Herr Dierselhuis erläuterte den Tagesordnungspunkt und führte aus, dass die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in den Jugendräumen im ehemaligen Pfarrzentrum in Rommerskirchen - Hoeningen, auf Grundlage des Beschlusses des Kreisjugendhilfeausschuss vom 06.11.2008, mittlerweile abgeschlossen seien. Er zeigte sich erfreut, dass in Hoeningen mit Hilfe des Beschlusses eine räumliche Lösung für die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit realisiert werden konnte.

 

Zum Aufbau eines neuen Angebots der offenen Kinder- und Jugendarbeit und zur Gewährleistung regelmäßiger Öffnungszeiten, stelle die Gemeinde Rommerskirchen die Räume mietfrei zur Verfügung. Seitens des Jugendamtes gehe man von einem Kostenbeitrag für die Nebenkosten in Höhe von 1.800,00 € jährlich aus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt, welcher die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Rommerskirchen – Hoeningen ausdrücklich begrüßte, erklärte Herr Lonnes, dass eine Spitzabrechnung der Nebenkosten gemäß § 2 des vorliegenden Mietvertrages erfolge.

 

Frau Schauwinhold erkundigte sich was man unter einem „mobilen, aufsuchendem Angebot“ gem. der Sitzungsvorlage zu verstehen habe.

 

Herr Bodewein antwortete, dass durch die mobile Kinder- und Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Neuss bereits eine erste Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen vor Ort erfolgt sei. Mittelfristig sei geplant, die Kinder- und Jugendarbeit von der Straße in die neu geschaffenen Räumlichkeiten des ehemaligen Pfarrzentrums zu verlegen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: