Beschluss:

Folgende Kindertageseinrichtungen werden mit den genannten Beträgen gemäß § 48 KiBiz gefördert.

Kindertageseinrichtung

Förderung

in Jüchen

 

Städt. Inkl. Kita "Sausewind" Weststr. 24 Hochneukirch

      50.424,00 €

Städt. Kita. Gartenstr. 38 in Hochneukirch

        3.302,40 €

Kath. Kiga St. Pantaleon Mühlenstr. 21 Hochneukirch

        3.302,40 €

in Korschenbroich

 

Städt. Kita Schaffenbergstr. 27b Herrenshoff

        3.302,40 €

Städt. Kita Donatusstr. 3 Pesch

        3.302,40 €

Städt. Kita Auf den Kempen 37 Kleinenbroich

        3.302,40 €

Städt. Kita Am Hallenbad 9 Kleinenbroich

        3.302,40 €

Städt. Kita Am Kerper Weiher 68 Glehn

        3.302,40 €

Städt. Kita Schulstr. 9 Glehn

      55.400,83 €

Inkl. Kita der Lebenshilfe Jane-Addams-Weg 2 Korschenbroich

        3.302,40 €

in Rommerskirchen

 

Kom. Kita "Sonnenhaus" Giller Str. 2 Rommerskirchen

      19.814,40 €

Kom. Kita "Abenteuerland" Pappelstr. 27 Anstel

      19.814,40 €

gesamt

  171.872,83 €

 

 

 

 

Kindertagespflegepersonen, die im Rahmen des § 48 KiBiz n. F. tätig werden,  werden nach Maßgabe der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 30.04.2020 mit den zur Verfügung stehenden Landes- und Kreismitteln gefördert.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2021 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

 


Protokoll:

Herr Berheide erläuterte den Tagesordnungspunkt.

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: