KTA Becker berichtet, dass es nach Informationen aus dem Ort sieben Grundstücke für die Straßenführung bedarf, wobei lediglich ein Grundstück für den Straßenquerschnitt benötigt wird und die restlichen sechs für den kombinierten Geh- und Radweg. Daher stellt sich die Frage, ob nicht auch eine getrennte Umsetzung erfolgen kann, also zunächst die Straße gebaut wird und danach, wenn die Grundstücksproblematik gelöst ist, der Radweg.


Kreisbaudirektor Ludwig führt aus, dass eine solche Trennung fachlich nicht befürwortet werden kann sowie förderschädlich ist. Daher ist mit den Eigentümern der sieben betroffenen Grundstücke, wovon zwei für den Straßenbau und fünf für den Radwegbau erforderlich sind, noch Einvernehmen zu erzielen bzw. notarielle Kaufverträge abzuschließen.