Ergänzend zu der Vorlage konnte Kreisdirektor Brügge (Vorsitzender des Revierknotens Verkehr und Infrastruktur der Zukunftsagentur Rheinisches Revier) aktuell berichten, dass ein Teil (östlicher Teil) der Revier S-Bahn früher als geplant realisiert werden könne. Für den Abschnitt Düsseldorf/ Neuss – Grevenbroich – Bedburg sei keine Machbarkeitsstudie mehr erforderlich da

1.    Die S-Bahn-Rheinisches Revier im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verankert sei, die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Standardisierter Bewertung nicht mehr untersucht werden müsse, sondern die Maßnahme als wirtschaftlich gelte.

2.    Die Linie feststehe.

3.    Mittlerweile die Finanzierung der Westtangente geklärt sei, da das Land NRW 900 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung stelle und somit eine Finanzierung aus Strukturstärkungsgesetzmitteln nicht notwendig sei.

Im Bund-Länder-Koordinierungsgremium werden im September die Planungsmittel für den östlichen Teil der S-Bahn Rheinisches Revier freigegeben und das Bundverkehrsministerium werde im Herbst unmittelbar die Deutsche Bahn damit beauftragen, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Planung der S-Bahn Rheinisches Revier östlicher Teil in Auftrag zu geben. Es sei davon auszugehen, dass mit Bereitstellung der Bundesmittel die Deutsche Bahn Anfang 2022 konkret mit der Planung des östlichen Teils beginnen werde.

Für den westlichen Teil Bedburg-Jülich-Aachen sei eine Machbarkeitsstudie nötig, weil die Linie noch nicht feststeht. Daher müsse noch ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen des Raumbildprozesses des Revierknoten Raum soll auch die Linienführung bearbeitet werden. Die Ergebnisse sollen im März 2022 vorliegen. Auf dieser Basis könne der NVR die Machbarkeitsstudie konkret angehen.

Bezüglich der Berücksichtigung von Güterverkehren kündigte Kreisdirektor Brügge an, Kontakt mit der DB aufzunehmen.