Beschluss:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes verwies auf den Bericht der Verwaltung, der auf der im Schul- und Bildungsausschuss vom 14 06.2021 erbetenen Recherche basiert. Er erklärte, dass es sich bei der Bewertung des Distanzunterrichts um eine innere Schulangelegenheit handele, die vom Schulträger nur zurückhaltend beraten werden könne. Aus den Erfahrungsberichten der freiwilligen Rückmeldungen der Schulen aller Schulträger im Rhein-Kreis Neuss gehe hervor, dass nach eineinhalb Jahren alle Beteiligten im Schulalltag sicherer im Umgang mit den digitalen Medien geworden seien. Die Digitalisierung diene auch der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und den Lernstanderhebungen. Alle Schulträger müssen dafür sorgen, dass digitaler Unterricht möglich sei.

Ohne Kraftanstrengungen auf allen Seiten, sowohl bei Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern, dem Land und den Schulträgern, wäre der Distanzunterricht nicht zu leisten gewesen. Das Potential des digitalen Unterrichts ist seiner Meinung nach insbesondere bei der individuellen Lernstanderhebung und der individuellen Förderung noch nicht ausgeschöpft.

 

Es folgten keine weiteren Meldungen.

 

Der Schul- und Bildungsausschuss fasste einstimmig folgenden