Protokoll:

Dezernent Graul legte dar, das die Anfrage vor dem Hintergrund der Ereignisse im Chempark Leverkusen zu verstehen sei; die Fragen beträfen den Betrieb der Anlage in Dormagen.

 

Nach Erlasslage sei für den Katastrophenschutz im Bereich des Chemparks Dormagen die Stadt Köln zuständig, der Rhein-Kreis Neuss habe lediglich die Zuständigkeit außerhalb des Werksgeländes.

 

Beim Chempark Dormagen handele es sich um einen Industrie- bzw. Chemiepark,

welcher nach den Vorgaben des § 2 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz

(ZustVU) in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen fällt. Örtlich ist im

vorliegenden Fall die Bezirksregierung Köln zuständig. Vor diesem Hintergrund können

die aufgeworfenen, den Chempark Dormagen betreffenden Fragen 1-5 nur von dort beantwortet werden.

 

Dezernent Graul sagte zu, dass die Fragen an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet werde und die Antworten dem Ausschuss zur Verfügung gestellt würden.