Beschluss:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes berichtete, dass das nordrhein-westfälische Landeskabinett den Regierungsentwurf des Kulturgesetzbuches im Mai 2021 beschlossen habe, welches sämtliche die Kultur betreffenden Regelungen und Gesetze in einem eigenen Gesetzbuch bündeln solle. Der Entwurf sei eingebracht worden, um den Stellenwert der Kultur in NRW zu stärken. Vieles werde dabei noch diskutiert. Erstmals solle es eine gesetzliche Verankerung für Musikschulen geben, in der auch Qualitätskriterien für die Musikschule definiert würden, wie z.B. die Personalausstattung. Das Ziel des Kreises sei es weiterhin, 80 % tariflich Beschäftigte und 20 % freiberufliche Tätige an der Musikschule zu beschäftigen. Für die Archive werde es voraussichtlich bei dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen bleiben.