Beschlussempfehlung:

1.    Der Kreisjugendhilfeausschuss schlägt dem Kreistag vor, die Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Satzung ist in der Anlage 1 zu TOP 2.4 beigefügt. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft.

 

2.    Analog der Regelung im Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen werden die laufenden Geldleistungen des Jugendamtes an Kindertagespflegepersonen für Kinder in Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk Rhein-Kreis Neuss jährlich zum 01.08. angepasst. Die errechneten Beträge sind grundsätzlich auf volle Cent-Beträge aufzurunden. Maßgeblich für die Anpassung ist § 24 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit   § 37 KiBiz. Die Höhe der Geldleistungen ist in der Anlage I zur Satzung geregelt.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste, ebenfalls einstimmig und ohne Aussprache, den folgenden Beschluss: