Sitzung: 27.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/0866/XVII/2021
Beschlussempfehlung:
1.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss schlägt dem Kreistag vor, die Satzung des
Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der
vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Satzung ist in der Anlage 1 zu TOP 2.4
beigefügt. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft.
2.
Analog
der Regelung im Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen werden die
laufenden Geldleistungen des Jugendamtes an Kindertagespflegepersonen für
Kinder in Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk Rhein-Kreis Neuss jährlich zum
01.08. angepasst. Die errechneten Beträge sind grundsätzlich auf volle Cent-Beträge
aufzurunden. Maßgeblich für die Anpassung ist § 24 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung
mit § 37 KiBiz. Die Höhe der
Geldleistungen ist in der Anlage I zur Satzung geregelt.
Protokoll:
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste, ebenfalls einstimmig und ohne Aussprache, den folgenden Beschluss: