Sitzung: 30.11.2021 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0951/XVII/2021
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Ladeck erklärte, dass seitens verschiedener
Fraktionen der Wunsch bestehe, die verbindliche Pflegebedarfsplanung in dieser
Sitzung zu besprechen und die abschließende Beratung in den Fraktionen
stattfinden zu lassen. Denn dieser Tagesordnungspunkt sehe eine
Beschlussempfehlung für den Kreistag vor.
Ausschussmitglied Kühl kritisierte die Berechnungsgrundlage
hinsichtlich des Orientierungswertes für die Bedarfsprognose und schlug vor,
dem Kreistag eine schriftliche Ausarbeitung zukommen zu lassen.
Kreisdirektor Brügge empfahl, die verbindliche Bedarfsplanung im
Kreistag zu beschließen. Andernfalls sei ein Wildwuchs an Pflegeeinrichtungen
im Rhein-Kreis Neuss zu befürchten, da Investoren mit Mitteln der
Investitionskostenförderung Pflegeeinrichtungen an jedem Standort errichten
könnten. Die Berechnungsgrundlage sei in der Kürze der Zeit nicht veränderbar. Kreisdirektor
Brügge schlug ebenfalls vor, die verbindliche Pflegebedarfsplanung in den
Fraktionen beraten zu lassen. Hierbei wies er erneut auf die Konsequenzen hin, wenn
die verbindliche Pflegebedarfsplanung nicht beschlossen werden würde. Im Jahr
2022 könnte die Verwaltung eine Anpassung der Berechnungsmodifikation für die
verbindliche Pflegebedarfsplanung 2023 überprüfen.
Ausschussvorsitzender Ladeck führte aus, dass die SPD-Fraktion
lediglich Kritik an der Berechnungsgrundlage äußere, dies stelle jedoch kein
Hindernis für die Beschlussfassung im Kreistag dar.
Ausschussmitglied Kühl fasste zusammen, dass die SPD-Fraktion nicht
gegen die verbindliche Pflegebedarfsplanung stimmen werde. Allerdings sollte
die Kritik an der Berechnungsgrundlage geäußert werden, sodass im nächsten Jahr
die Berechnungsgrundlage angepasst werden könne. Eine schriftliche Ausarbeitung
der Kritik an der Berechnungsgrundlage werde der Verwaltung zeitnah zur
Verfügung gestellt.
Ausschussvorsitzender Ladeck gab den Hinweis, dass die Kommission
„Silberner Plan“ als überfraktionelles Gremium genutzt werden könnte, um Fragen
im Vorfeld zu erörtern und zu klären. Dementsprechend solle man zukünftig
dieses Format für einen intensiveren Austausch nutzen.
Die Ausschussmitglieder verzichteten auf die Vorstellung der
Präsentation seitens der Verwaltung. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.