Protokoll:

Kreisdirektor Brügge führte aus, dass das Ministerium für Schule und Bildung mit Erlass der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen – 524-6.08.01-162765 – vom 22. September 2021 eine Neuausrichtung der Schulsozialarbeit vorgenommen habe. Schwerpunkt sei nicht mehr die  Beratung hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets, sondern die allgemeine Schulsozialarbeit. Auch auf Landesebene habe ein Wechsel der Zuständigkeit vom MAGS ins Ministerium für Schule und Bildung stattgefunden. Zusätzlich habe das Land den ursprünglichen Anteil an der Förderung dieser Richtlinie von 60 % auf 80 % erhöht, wonach der kommunale Finanzierungsanteil nur noch 20 % statt 40 % betrage.

 

Herr Landrat Petrauschke entschied, dass es zielführender sei, die Zuständigkeit dieser Förderrichtlinie analog zur Landesebene ebenfalls vom Sozialamt in das Schulamt zu verlagern.

 

Ausschussmitglied Bartsch pflichtete dem Wechsel der Zuständigkeit bei und erfragte den Sachstand der Eigenregie der Schulsozialarbeit in einigen kreisangehörigen Kommunen.

 

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass derzeit intensive Gespräche mit Herrn Lonnes als zuständigen Dezernenten geführt werden. Der letzte Sachstand sei, dass man überlege die Schulsozialarbeit in Eigenregie über das regionale Bildungsnetzwerk abzuwickeln. Die Diskussionen seien aber nicht abschließend geführt worden.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich erfragte, wie sich zukünftig die Beratung hinsichtlich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestalte, da durch die Änderung des Schwerpunktes der Förderrichtlinie Unterstützungsangebote wegfallen würden und ob dazu ein Konzept erstellt würde.

 

Kreisdirektor Brügge führte dazu aus, dass seitens des Kreises auf die Beratungsnotwendigkeiten  und -pflichten des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss und der örtlichen Sozialämter hingewiesen wurde. Zusätzlich erwarte man durch die Umstellung der Erbringungsform auf Geldleistung eine höhere Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Hinzu komme, dass der Globalantrag wesentliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes enthalte und dementsprechend ein gewisser Automatismus entstehe. Gegebenenfalls werde sich das Thema durch den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Kindergrundsicherung relativieren.