Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass die Übersicht zu den Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften für das Jahr 2021 optisch angepasst worden sei. Dazu wies er darauf hin, dass dabei nicht 23 Mio. €, sondern 20,5 Mio. € als Nettoaufwand hochgerechnet worden seien. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass unter Spalte 4 die 833.33 € für die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge fortgeschrieben wurden. Diese würden zu 100 Prozent erstattet. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob bei der Gesamtabrechnung Beträge nur zu 56 Prozent erstattet würden. Folglich könne nicht unbedingt von einem Überschuss ausgegangen werden. Ein Überschuss würde aufgrund der Sozialhilfesatzung zum einen an die Städte und Gemeinde zurückgezahlt und zum anderen in den Kreisjahresabschluss 2021 einfließen.