Protokoll:

Landrat Petrauschke gab traurig bekannt, dass am heutigen Tag das RKI die höchste Zahl an COVID-Toten seit Februar 2021 bekanntgegeben habe. In der derzeitigen Phase seien zunehmend mehr Personen im Krankenhaus und besonders ungeimpfte Personen, würden das Krankenhaus nicht mehr lebend verlassen. Am Wochenende sei eine ungeimpfte 34-Jährige aus dem Kreisgebiet, die im 8. Monat schwanger war, an Corona verstorben. Das Kind habe überlebt und der Vater sei nun, zusammen mit dem erst im letzten Jahr geborenen Geschwisterkind, alleinerziehend. Die angegebene Zahl der im Krankenhaus befindlichen ungeimpften und geimpften Personen, würde die Tatsache nicht klar herausstellen, dass die im Wesentlichen beatmeten Personen, ungeimpft sind. Er fügte hinzu, dass im Kreisgebiet heute wieder zwei neue Todesfälle zu beklagen seien.

Er berichtete weiter, dass sich das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet auf viel zu hohem Niveau zu stabilisieren scheine. Ab dem 09.12.2021 werde das Impfzentrum an der Hammfeldhalle wiedereröffnet. Obwohl die Halle primär für den Sport vorgesehen sei, habe der Kreis in der Kürze der Zeit leider keine adäquate Alternativlösung finden können.

Positiv sei, dass am Wochenende seien viele Boosterimpfungen durchgeführt werden konnten, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. An Impfstoff sei, im Gegensatz zu Biontech, noch viel Moderna und Johnson & Johnson verfügbar. Folglich werde der Kreis auch die unter 30-Jährigen mit Moderna impfen müssen. Des Weiteren würden ab dem 13.12.2021, neben den im Gesundheitsamt eingesetzten Soldaten für die Kontaktnachverfolgung, noch weitere Soldaten zur Unterstützung beim Impfzentrum hinzukommen. Ab dem 14.12.2021 könnten im Impfzentrum auch Kinder von 5-11 Jahren geimpft werden. Da ein höherer Beratungsbedarf der Eltern zu erwarten sei, werde für diese Gruppe mit Terminvergabe gearbeitet. Der damit verbundene bürokratische Aufwand sei weiterhin ärgerlich.

Außerdem hob er hervor, dass durch die schnellen Boosterangebote im Kreisgebiet, sogar aus benachbarten Gebietskörperschaften, viele Leute zum Boostern in den Rhein-Kreis Neuss gekommen wären. Aktuell gebe es im Kreis pro Woche 37 verschiedene Möglichkeiten sich impfen zu lassen. Das Impfzentrum solle täglich von 08:00-20:00 Uhr geöffnet haben. Für Erwachsene sei weiterhin keine Terminvorgabe vorgesehen. Er fügte hinzu, dass möglicherweise die Seitwärtsbewegung im Infektionsgeschehen auf die Vielzahl der Boosterimpfungen zurückzuführen sei. Auch die Bewohner der Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe seien mit mobilen Impfteams bereits mit Boosterimpfungen versorgt. Die Feuerwehr sei an drei Sonderterminen ebenfalls geboostert.

Ebenso sei das Testgeschehen im Kreisgebiet, auch auf die Standorte des Rheinland Klinikums, ausgeweitet, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. Das Testangebot stehe damit den Besuchern und auch den Mitarbeitenden des Rheinland Klinikums unmittelbar vor Ort zur Verfügung. Besonders die Mitarbeiter in den Kliniken seien seit Beginn der Pandemie rund um die Uhr gefordert und würden dringend eine Entspannung des Infektionsgeschehens brauchen. Er habe die Sorge, dass trotz der großen Bemühungen das Infektionsgeschehen nicht kontrolliert werden könne. Deswegen habe er kein Verständnis mehr für Personen, die die Lage nicht als dramatisch einschätzen und sich nicht impfen lassen.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk fragte an den Landrat persönlich, welche Personen zwangsgeimpft werden sollten. Er erkundigte sich, ob nur die ungeimpften Personen oder auch die nach Ablauf der sechs Monaten als nicht mehr geimpft geltenden Personen betroffen seien.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass niemand zwangsgeimpft werden solle, sondern jeder seinen Verstand nutzen und sich freiwillig impfen lassen sollte. Er halte es für unzumutbar, dass Ungeimpfte mit ihrem Verhalten nicht dazu beitragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen und damit die Geimpften weiterhin auf ihre Grundrechte verzichten müssen. Es könne zudem nicht richtig sein, wenn sich die Berufsgruppen, die ihr eigenes Leben für die Versorgung und Behandlung ungeimpfter Personen gefährden, impfen lassen müssen und die zu behandelnden Ungeimpften davon befreit seien. Er sei nicht der Gesetzgeber, aber seine persönliche Auffassung dazu werde von Tag zu Tag deutlicher. Er könne durchaus verstehen, wenn jemand Angst vor einer Impfung habe, aber es müsse eine deutlich größere Angst sein, ungeimpft zu erkranken und auf der Intensivstation behandelt werden zu müssen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel merkte an, dass er nicht begeistert sei, wenn das Gesundheitsamt ihn kontaktiere, da er nahen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Er unterstütze daher den Aufruf zum Impfen. Darüber hinaus erklärte er, dass manche Ärzte keine Boosterimpfungen unter Ablauf der sechs Monate durchführen würden. Er habe die sechs Monate als einen Richtwert gesehen und war der Auffassung, dass auch früher eine Boosterimpfung möglich sei. Er bat die Verwaltung, den Ärzten und auch der Bevölkerung gegenüber, ein einheitliches Vorgehen mitzuteilen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass der Kreis die Ärzte nicht anweisen könne. Die Stiko empfehle eine Boosterimpfung nach sechs Monaten. Nur in Ausnahmefällen oder bei ausreichend vorhandenem Impfstoff, könne auch ab 5 Monaten geimpft werden. Den Ärzten könne eine Orientierung an dieser Vorgabe nicht vorgeworden werden. Da an den Impfstellen des Rhein-Kreises Neuss grundsätzlich genügend Impfstoff vorhanden sei, werde die Ausnahme aktuell zur Regel. Der Kreis war zuerst zurückhaltend mit der Bekanntgabe, dass auch schon nach 5 Monaten geimpft werden könne, um Impftourismus aus anderen Gebieten zu vermeiden. Aktuell sei der Kreis jedoch in einer Phase, in der die Nachfrage durch die zahlreichen Angebote gut bewältigt werden könne und auch die umliegenden Gebietskörperschaften unterstützt werden könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert meinte, dass sich die Mehrheit der Vernünftigen und Demokraten bei manchen Themen unterhaken sollte. Deswegen schließe er sich dem Dank an die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes und allen darüber hinaus involvierten Personen an. Weiter betonte er, dass zwischen Impfzwang und Impfpflicht differenziert werden müsse. Eine Impfpflicht umfasse die persönliche Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen. Im Umkehrschluss bedeute dies auch, dass nicht geimpfte Personen bei Erkrankung beispielsweise keine Lohnfortzahlung bekommen würden. Das sei mehr als fair. Weiter erkundigte er sich, wie der Kreis mit dem Mangel an Biontechimpfstoff mittelfristig umgehe und ob Johnson und Johnson überhaupt noch verimpft werden sollte.

 

Für viele Personen sei der Impfstoff von Johnson & Johnson attraktiv, da man schneller als vollständig geimpft gelte, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Der Aspekt dürfe nicht verkannt werden. Wenn eine Zweitimpfung mit einem anderen Impfstoff nach vier Wochen erfolge, sei dies dennoch zufriedenstellend. Er berichtete, dass in Griechenland zur Umsetzung der Impfpflicht über die Gesundheitsämter alle nicht geimpften Personen an das Finanzamt gemeldet würden und jeden Monat 100 € Bußgeld zahlen müssten. Folglich sehe er einer unkomplizierten Umsetzung auch in Deutschland entspannt entgegen. Er wies zudem darauf hin, dass, die von Ärzten attestierte Befreiung von der Maskenpflicht, nur noch sechs Wochen gelte.

 

Aus dem Bericht des Landrates gehe hervor, dass im Krankenhaus befindliche nicht geimpfte Personen einen schwereren Krankheitsverlauf hätten, so Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen. Er habe die Berichterstattungen in den Zeitungen intensiv verfolgt und diese Erkenntnis, gehe aus den Zahlen nicht hervor. Anhand der Statistik seien nahezu zu gleichen Anteilen geimpfte und ungeimpfte Personen im Krankenhaus. Er regte an, dass die Darstellung präzisiert werden sollte, um keinen falschen Eindruck zu erwecken und zu verdeutlichen, dass eine Impfung durchaus vor schweren Verläufen schütze.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Kreis seit längerem versuche, eine differenzierte Inzidenz zwischen den Geimpften und Ungeimpften auszuweisen. Es sei jedoch nicht bei allen der Impfstatus bekannt. Je mehr Personen geimpft sind, desto wahrscheinlicher sei es, dass eine geimpfte Person mit einer COVID-Infektion ins Krankenhaus muss. Er gab das Beispiel an, wenn ein Dorf 100 Einwohner habe, von denen einer ungeimpft und die anderen 99 geimpft sind und ein Ungeimpfter und ein Geimpfter ins Krankenhaus kommt, sind die im Krankenhaus befindlichen Patienten zu 50 Prozent geimpft und zu 50 Prozent ungeimpft. Allerdings seien 100 Prozent der Ungeimpften im Krankenhaus und nur 1,01 Prozent der Geimpften.