Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

 

1.    Es werden die folgenden sechs Vergleichsräume gebildet:

-          Meerbusch,

-          Neuss,

-          Kaarst,

-          Dormagen,

-          Grevenbroich/Rommerskirchen,

-          Korschenbroich/Jüchen

 

2.    Für die Vergleichsräume werden die Mietobergrenzen der Nettokaltmiete wie folgt festgelegt:

3.    Die Nichtprüfungsgrenze der kalten Betriebskosten wird wie folgt festgelegt:

dt. Mieterbund (Werte in Euro)

je m2

50 m2

65 m2

80 m2

95 m2

110 m2

kalte Betriebskosten NRW

2,14

107,0

139,1

171,2

203,3

235,4

 

4.    Bruttokaltmieten: Tabelle

 

 

5.    Als warme Betriebskosten werden die einschlägigen Werte des Heizkostenspiegels für Deutschland - in der aktuellen Fassung - angewandt. Der BSG-Rechtsprechung entsprechend werden die Brennstoffarten, die Gesamtgebäudefläche und der Wert unter „zu hoch“ als Nichtprüfungsgrenze angesetzt.

 

Beispielhaft ist die Berechnung für ein Gebäude mit einer Wohnfläche von 100 – 250 m2 und Erdgas als Heizsystem dargestellt:
ab 16,41 € pro Jahr je m2 = 1,37 € pro Monat je m2

Heizkostenspiegel für Deutschland

je m2

50 m2

65 m2

80 m2

95 m2

110 m2

 Erdgas (Werte in Euro)

1,37

68,5

89,1

109,6

130,2

150,7

 

6.    Die Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten insgesamt erfolgt auf Basis der unter Ziffer 2 dargestellten Bruttokaltmiete bezogen auf die Komponenten Nettokaltmiete zzgl. kalte Betriebskosten.

 

7.    Es wird ein Klimabonus in der unter Ziffer 2 der Vorlage dargestellten Form gewählt.

 

8.    Die Regelungen treten zum 1. Februar 2022 in Kraft.

 

9.    Die Richtwerte werden nach einem Jahr erneut überprüft.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erklärte, dass seine Fraktion jahrelang für die Anpassung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels an die Angebotsmieten gekämpft habe. Es sei erfreulich, dass die rechtlichen Grundlagen entsprechend angepasst worden seien und die Verwaltung das in ihrer Vorlage umgesetzt habe. Insbesondere die Möglichkeit zur Anmietung von sozialen Neubauwohnungen werde begrüßt und sei ein wichtiger Baustein für die zukünftige Kreisgesellschaft.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch begrüßte ebenfalls die Anpassung der Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht. Die Anpassung an die Angebotsmieten spiegele nun endlich die Situation am Wohnungsmarkt im Rhein-Kreis Neuss wider. Das Gutachten vom Empirica sei nachvollziehbar, sodass die SPD-Kreistagsfraktion der Vorlage zustimmen werde. Die Verwaltung werde allerdings gebeten, im zuständigen Ausschuss über die Umsetzung der neuen Mietobergrenzen zu berichten.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss meinte, dass die AfD-Kreistagsfraktion den Aufwand höher als den Nutzen sehe. Es sei nicht klar, dass die Maßnahme zu Erfolgen führe, sodass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen zeigte sich erfreut über die Anpassung der Rechtsprechung durch des Bundessozialgerichtes und erklärte, dass die FDP-Kreistagsfraktion der Vorlage gerne zustimme.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel merkte an, dass die Richtwerte nach einem Jahr überprüft werden sollten.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

40 Ja Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG/FW RKN/Zentrum, Die Kreistagsgruppe, Die Linke, LR)

2 Nein-Stimmen (AfD)