Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den folgenden Appell an die Landesregierung NRW und an die neue Bundesregierung in Berlin zu richten, sowie die im Anhang dargestellten Projekte zielgerichtet umzusetzen und die Umsetzung von Projekten Dritter, insbesondere mit Bezug auf den Rhein-Kreis Neuss, zu unterstützen.

 

Appell zu einem vorgesehenen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung bereits 2030

 

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wird ein beschleunigter Kohleausstieg „idealerweise schon 2030“ als nötig bezeichnet. Bereits der jetzige Ausstiegspfad des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2019 stellt unsere Region vor sehr große Herausforderungen. Der darauf bezogene Strukturwandelprozess ist entsprechend auf den bereits verkürzten Zeitraum bis 2038 ausgerichtet. Wenn der Strukturwandel innerhalb kurzer Zeit noch einmal deutlich beschleunigt wird, dann müssen dafür neue und zusätzliche Rahmenbedingungen gegeben sein. Ein Strukturbruch in unserer Region muss ausgeschlossen sein. Die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und UWG/FW-Zentrum appellieren daher an die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen gelingenden Strukturwandel rechtzeitig und verbindlich herzustellen.

 

(1) Versorgungssicherheit

Das Rheinische Revier wird nun noch schneller von einem Energieexporteur aus der Region zu einem Stromimporteur in die Region. Die Versorgung mit sicher verfügbaren, ausreichend und unterbrechungsfreien sowie bezahlbaren Strom für die energieintensive Industrie, die im Rheinland einen Schwerpunkt bildet, muss ebenso gewährleitet sein wie für die Wirtschaft, die sensible Infrastruktur und die Menschen in der Metropolregion. Der Ausstieg aus der Kohle muss zwingend synchronisiert werden mit dem Aufbau eines neuen klimaverträglichen und leistungsfähigen Energiesystems. Das betrifft z. B. den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, notwendiger (Reserve-)Gaskraftwerke (H2-ready), leistungsfähige Speichertechnologien, Wasserstoff als Dekarbonisierungspfad, eine entsprechende Infrastruktur sowie tatsächlich gesicherter Stromimporte im dann vorhandenen ausreichenden Stromnetz in die Region. Bis Ende 2022 muss darüber Klarheit hergestellt sein.

 

(2) Wasserwirtschaft in der Region

Die wasserwirtschaftlichen Themen werden komplexer, schwieriger und dringlicher und erfordern ein großräumiges wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept und ein koordinierendes Wassermanagement. Das Rheinische Revier verändert sich stark. Nach dem Ende der Kohle werden drei große Seen die Region prägen und neu ausrichten. Zu deren rechtzeitigen Befüllung sowie Versorgung der Feuchtgebiete und der Oberflächengewässer mit ausreichender Wasserzuführung müssen die entsprechenden Voraussetzungen hergestellt werden, auch bei der (knappen) Wasserentnahme aus dem Rhein, sowie Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen. Zudem ist auch darauf zu achten und hinzuwirken, dass nach Beendigung des Braunkohleabbaus, die Wasserwirtschaft wieder so gestellt wird, wie sie ohne den Tagebau dastehen würde, was auch explizit im Braunkohleplan so aufgeführt ist; d.h. eigene Wassergewinnungsanlagen und keine Ersatzwasserlieferungen durch den Bergbautreibenden.

 

(3) Arbeit und Ausbildung in der Region

Die nun noch schneller wegfallenden Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht nur in der Energiewirtschaft müssen in der Region für die Region zeitnah ersetzt werden. Projekte, Strukturfördermittel und genehmigungsrechtliche Rahmen müssen entsprechend stärker auf dieses Ziel hin ausgerichtet werden. Es gilt „Werkbank und Laptop“ gleichermaßen im Blick zu haben. Flächenverfügbarkeit und Verfahrensbeschleunigungen müssen ebenfalls darauf ausgerichtet sein. Eine Sonderwirtschaftszone Rheinische Revier muss beschleunigt realisiert und Voraussetzungen auch für (Groß-) Projekte geschaffen werden.

 

(4) Ambitionierter Strukturwandel

Ein ambitionierter Strukturwandel sowie eine anspruchsvolle Raumgestaltung müssen weiterhin Ziel sein und gewährleistet bleiben. Strukturfördermittel sollten in ein Sondervermögen untergebracht werden, damit diese nicht der Jährlichkeit der jeweiligen Haushalte unterliegen und davon dann abhängig sind.

 

Der Kreistag des Rhein- Kreises Neuss beschließt folgende Positionsbestimmung zur Gestaltung des Strukturwandels:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die unten dargestellten (Groß-)Projekte zielgerichtet umzusetzen, die Umsetzung von Projekten Dritter mit Bezug zum Rhein-Kreis Neuss zu unterstützen, im Rahmen der Förderprogramme neue Ansätze zu entwickeln, sich weiterhin aktiv im Rheinischen Revier einzubringen und gemeinsam mit den genannten Akteuren im vorgenannten Sinne den Strukturwandel zu gestalten und diese bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Wir erwarten, dass sich die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss bei der Entwicklung in einer aktiven Rolle sieht und auch Einfluss auf den möglichen Handlungsrahmen nimmt.

- Bereits auf den Weg gebrachten (Groß-)Projekte:

i. Kompetenzregion Wasserstoff – „Düssel.Rhein.Wupper“

ii. „ALU Valley 4.0“

- Erneut einzubringende neue (Groß-) Projekte:

i. „Baustoff-Recycling Valley 1.0“

ii. „Alternative Antriebe 1.0“ für alternative Bahnantriebe und

Container-Trägersysteme („Cargo-Rapid“; beide mit

Entwicklungs- und Produktionsstandort sowie wiss. Begleitung)

- Beschleunigte Realisierung von Infrastrukturprojekten

i. „S-Bahn Rheinisches Revier“ (inklusive Güterverkehrstrasse) als

ein Kernprojekt des Strukturwandels, weitere S-Bahn-Projekte.

wie die Umwidmung von RB-Strecken.

 

2. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, eine kurz-, mittel- und langfristige

Zielsetzung aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss im Hinblick auf Standortentwicklung,

Flächennutzung, Arbeits- und Ausbildungsplatzentwicklung, Infrastruktur

sowie der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen

zu umreißen.

 

3. Bei der Entwicklung von ehem. Kraftwerksflächen sowie RWE-eigenen Flächen

durch das Land und RWE sind der Kreis und die Kommunen zu beteiligen.

 

 

Anlage

1. Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss ist einer der wirtschaftlich stärksten Kreise des Landes NRW und der Bundesrepublik. Er ist wirtschaftsstrukturell stark mittelständig geprägt und Standort bedeutender Großunternehmen sowie ein wesentlicher Standort der Braunkohleverstromung und der energieintensiven Industrie mit einem der größten Binnenhäfen Deutschlands am Rhein.

 

Das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss ist dicht besiedelt und in weiten Bereichen intensiv ackerbaulich genutzt. Innerhalb dieser Landschaft stellen die Auenbereiche der Gewässer an Rhein, Erft etc. die wichtigsten ökologischen Leitlinien und gewachsenen Kulturlandschaften dar. Der Rhein-Kreis Neuss ist als Zugzugsregion für Menschen ein attraktiver Lebensraum.

 

Das am 14. August 2020 in Kraft getretene Kohleausstiegsgesetz stellt den Rhein-Kreis Neuss und das gesamte Rheinische Revier als Standort der Braunkohlegewinnung und -verstromung sowie energieintensiven Industrie vor erhebliche Herausforderungen im Kontext des Struktur- und Klimawandels. Durch die Beendigung der Energiewirtschaft gehen tarifgebundene Arbeits- und Ausbildungsplätze und Wertschöpfung verloren, zudem sind die Arbeits- und Ausbildungsplätze in der energieintensiven Industrie zu betrachten.

 

Der gesellschaftlich gewollte Strukturwandel wird flankiert durch das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ des Bundes. In dem in diesem Gesetz enthaltenen Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen bis zu 5,2 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen von Land und Gemeinden im Rheinischen Revier zur Verfügung und zudem unterstützt der Bund die Region durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 9,6 Milliarden Euro bis 2038. Insgesamt stellt der Bund somit bis zu 14,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Damit ist der Strukturwandel für das Rheinischen Revier und den Rhein-Kreis Neuss nicht nur eine Herausforderung, sondern auch Chance die Region gemeinsam nachhaltig in der Art zu gestalten, dass ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichrangig beachtet und verwirklicht werden.

 

2. Das Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Revier 1.0 ff

Dem folgend begreifen der Rhein-Kreis Neuss und die in seinem Namen handelnden Personen den Strukturwandel als Gelegenheit zu demonstrieren, dass und wie es gelingen kann, den European Green Deal zusammen mit Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden, Kammern, Bürgerschaft, der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Land und Bund modellhaft umzusetzen und so „eine weitgehend treibhausgasneutrale Modellregion für gutes Leben und gute Arbeit zum Nutzen der heutigen, aber auch der folgenden Generationen zu schaffen. Dies betrifft auch im Besonderen die Qualität der Arbeitsbedingungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze sowie die Weiterbildungschancen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Revier 1.0, S. 13).

 

Dabei ist bewusst, dass die benötigte Energie nicht nur aus dem Rhein-Kreis Neuss selbst stammen kann. Der Rhein-Kreis Neuss „ist nicht nur für die Wirtschaft attraktiv, er hat auch als Landschaftsraum enorm gewonnen. Die Landschaft (…) bietet im Jahr 2038 Menschen, Tieren und Pflanzen ein attraktives Umfeld, in dem es sich gut leben lässt“ (s. Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1, S. 9).

 

Um diese Ziele zu erreichen sind die sich aus dem Strukturstärkungsgesetz ergebenen und im Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1 niedergelegten Kernziele „Erhalt und das Schaffen von Arbeits- und Ausbildungsplätzen“, „Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur“, „Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ sowie „zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren“ von besonderer und elementarer Bedeutung und Kern der Rahmensetzung von Politik und Verwaltung im Rhein-Kreis Neuss.

 

Dies umsetzend sollen die Maßnahmen und Investitionen in den vier im Rheinischen Revier vereinbarten Zukunftsfelder „Energie und Industrie“, „Ressourcen und Agrobusiness“, „Innovation und Bildung“ sowie „Raum und Infrastruktur“ liegen und auf die Indikatoren

      Schaffung und Erhalt von nachhaltigen und modernen Arbeits- und Ausbildungsplätzen

      Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur, Verbesserung und Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts

      Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Nutzbarkeit unter Berücksichtigung künftiger demographischer Entwicklungen

      Wirkungsraum I (WSP1.1): Beitrag zur räumlichen Wirkung im Rhein-Kreis Neuss unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die Anrainerkommunen Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen einschließlich der im Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1 genannten Unterkriterien (S. 157 – 160) sowie der auf den Seiten 162 ff. genannten Programmindikatoren einzahlen.

      Wirkungsraum II (ganzer RKN): Beitrag zur räumlichen Wirkung im ganzen Rhein-Kreis Neuss unter Berücksichtigung der energieintensiven Nutzer der bisherigen Braunkohleverstromung (Merkpunkt außerhalb des Wirkraums WSP 1.1)

 

3. Aktivitäten des Rhein-Kreis Neuss in Bearbeitung

  1. Erarbeitung einer Wirtschaftsraumanalyse (einschließlich der Darstellung

potenzieller Gewerbeflächen)

  1. Vorbereitung einer Freiraumanalyse
  2. Mitwirkung bei den strukturwandelbedingten Änderungen des Regionalplans und der Erstellung des Raumbildes durch den Revierknoten Raum
  3. Erstellung einer Klimavorsorgestrategie
  4. Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes Rhein-Kreis Neuss – Mit den Kommunen vereint ihn das Ziel als Bestandteil des Rheinischen Reviers zur Modellregion Mobilität 4.0 zu werden
    1. Ein wesentliches Projekt zur Erreichung dieses Ziels ist die vom Kreis maßgeblich initiierte S-Bahn Rheinisches Revier (einschließlich Güterverkehr). Das Projekt ist eine Kernsäule des Strukturwandelns und ist laufend weiter zu unterstützen.
    2.  Dabei setzt der Rhein-Kreis Neuss darauf, durch attraktive, die Chancen der Digitalisierung nutzende Angebote (Mobilstationen, smarte Pendlerparkplätze, On-Demand-Angebote) den Menschen im Rhein-Kreis Neuss eine nahezu klimaneutrale Mobilität perspektivisch zu ermöglichen.
  1. Das gemeinsame Projekt „Kraftpark Nordrevier“ der Gemeinde Rommerskirchen, der Stadt Grevenbroich und des Rhein-Kreis Neuss wird den Raum der Kraftwerksflächen Frimmersdorf, Neurath und der LEP VI-Fläche im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze, Bereitstellung von Raum für Innovation und Wertschöpfung und die Gestaltung des Freiraumes auch im Hinblick Agrarwirtschaft, Freiraum und Landschaftsschutz bearbeiten.
  2. Das gemeinsame Projekt der Hochschule Niederrhein „Lebensmittel Launch Center“ stärkt die im Rhein-Kreis Neuss starke energieintensive Industrie, fördert Innovation und ist Teil des Zukunftsfeld „Agrobusiness und Ressource“. Dies gemeinsame Projekt führt die Hochschule Niederrhein auch räumlich an den Standort Rhein-Kreis Neuss und gibt Potential für Vertiefungen.
  3. Gleiches gilt für das gemeinsame Projekt AlluValley 4.0 des Rhein- Kreises Neuss, der RWTH Aachen und Speira (früher Hydro). Mit den Bestandteilen
    1. „Aluminium Egineering Lab“,
    2. „Forschungszentrum Kreislaufwirtschaft und Aluminium“
    3. „Launch Center Aluminium im Leichtbau“ und
    4. „Industrie- und Gewerbegebiet inkl. Gründungszentrum“.
  1. Das aus dem Bundesförderprogramm STARK geförderte, in Umsetzung befindliche dem Zukunftsfeld Innovation und Bildung zugehörende Gemeinschaftsprojekt der Flow gGmbH (Meerbusch) und des Rhein- Kreis Neuss „Global Entrepreneurship Center (GEC)“ fördert die Ansiedlung und Etablierung von Entrepreneuren und Start-ups im Rhein-Kreis Neuss durch ein weltweit einmaliges Serviceangebot und entwickelt ausgewählter Start-ups aus dem sog. Deep Tech Bereich zu reifen Unternehmen.
  2. Im Zukunftsfeld Energie und Industrie engagiert sich der Kreis neben der Unterstützung des
    1. Innovationspark Erneuerbaren Energien Jüchen beträchtlich im Themenbereich Wasserstoff.
    2. Er ist Bestandteil der Kompetenzregion Wasserstoff Düssel.Rhein.Wupper. Die Kompetenzregion hat ein vom Land prämiertes Feinkonzept zum Thema Wasserstoffmobilität „Hier.Heute.H2“ erarbeitet, in dem die gesamte Wertschöpfungskette Wasserstoff untersucht und konkrete Ideen für Erzeugung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff im Mobilitätsbereich ausgearbeitet, die zukünftig in der „Modellregion Wasserstoffmobilität“ umgesetzt werden sollen. Die für den Rhein-Kreis Neuss aufgrund seiner Lagegunst vorhandenen Chancen im Bereich Wasserstoff sollen gemeinsam mit dem Verein Wasserstoff Hub RKN/Rheinland und den in ihm organisierten als auch weiteren Akteuren aufgegriffen und in einer Wasserstoff-Roadmap in Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes und der entsprechenden Roadmap des Landes NRW beschrieben und mit Maßnahmen untersetzt werden. Insbesondere soll mit dem vorgenannten Verein ein Wasserstoffnetzwerk gebildet werden und die Zusammenarbeit mit in4climate vertieft werden. Ergänzend dazu sollen die Chancen der Power-to-X-Technologie als auch von E-Fuels betrachtet werden.

 

4. Zusätzliche Rahmen-Aktivitäten des Rhein-Kreis Neuss im eigenen Umfeld und eigenen Einflussbereich

  1. Die bisher erfolgreich begonnene Umsetzung von PV-Anlagen auf geeigneten Dächern wird beschleunigt fortgeführt.
  2. Der sonstige (Eigen-) Bedarf an Energie für Strom, Wärme und Mobilität wird auf erneuerbare Energie Quellen zeitnah umgestellt und der Ausbau entsprechender Regel- und Speicherkapazitäten sorgfältig geplant und zeitnah umgestellt.
  3. Eine möglichst vollständige Kreislaufwirtschaft mit (umfassender) Trennung, Aufbereitung und Wiederverwertung der Abfall- und Reststoffe wird angestrebt durch Ermöglichung.
  4. Die durch den Rhein-Kreis Neuss beeinflussbaren Verkehrssysteme werden klimaneutral geplant und ausgerichtet. Die dazu notwendige Infrastruktur (ÖPNV und SPNV, inkl. Güterverkehre) an allen bekannten Stellen und Gremien mit dem Ziel eines schrittweisen Ausgebaus geeignet gefördert. Gemeint sind u.a. konkret die Strecken NE-GV-MG, NE-Viersen-MG, GV-Bedburg- Köln, Bedburg-AC (Revierbahn).
  5. Die vorhandenen infrastrukturellen Gegebenheiten durch die auslaufende (Braun-) Kohleverstromung können und sollen durch angeschlossene und ergänzende neue Gewerbegebiete genutzt werden und als große Chance angesehen werden. Neue aufzubauende Verkehrsinfrastruktur ist modern und klimaneutral und für ÖPNV und Güterverkehre geeignet.
  6. Die Verwaltung des Rhein-Kreis Neuss wird in ihren Bemühungen unterstützt, auch größere Projekte anhand von klaren und nachvollziehbaren Kriterien des WSP 1.1 zu suchen und zu finden, um mögliche Verwerfungen auch im größeren Rahmen zu begegnen. Und vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen optimal zu nutzen.
  7. Dabei werden begleitende Aktivitäten
    1. für kleinere und mittlere Unternehmen (auch Startups),
    2. oder Digitalisierung auf der gesamten Fläche
    3. und sonstige „Veränderungen“ der Zukunft

nicht vergessen und unterstützend, mit  allem Nachdruck bearbeitet und gefördert.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erläuterte den vorliegenden Antrag. Er bedankte sich bei den Beteiligten der Fraktionen für den guten interfraktionellen und konstruktiven Austausch. Weiteren Dank richtete er an die Verwaltung, die im Fachausschuss die Entwicklung des Themas begleitet habe.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer meinte, dass der Antrag einer der wichtigsten Anträge sei, die der Kreistag in den vergangen Jahren beschlossen habe. Er schloss sich dem Dank seines Vorredners an. Er betonte, dass der Strukturwandel im Rheinischen Revier und im Rhein-Kreis Neuss nachhaltig, zukunftsfähig und vor allem beschleunigt gestaltet werden müsse. Dazu würden die Strukturwandel-Projekte, zusätzlich zu den bisherigen Projekten, die bereits im Dezember 2018 vom Ältestenrat auf den Weg gebracht wurden, benötigt. Darunter seien Großprojekte wie „Baustoff-Recycling Valley 1.0“ und „Cargo Rapid“, die im Kernbereich des Rheinischen Reviers anzusiedeln seien. Dabei ginge es konkret um neue Industrie-Arbeitsplätze, aber auch um Ausbildung, Weiterbildung und Forschung durch wissenschaftliche Begleitung. Die Verfahren müssten beschleunigt werden. Dazu könne das Instrument „Sonderwirtschaftszone“ einen strategischen Beitrag leisten. Auch die Kreisverwaltung müsse personell so ausgestattet werden, dass die Projekte tatkräftig unterstützt würden und der Rhein-Kreis Neuss zu einem Hauptakteur des Strukturwandelprozesses werde. Er begrüße, dass der Rhein-Kreis Neuss mit den Antrag mit einer Stimme spreche. Er merkte an, dass die Wortwahl in der Vorlage der Verwaltung durch den emotionsgeladenen Begriff „Heimat“ und die Betonung der Unsicherheit in der Region unvorteilhaft sei. Es sollte nicht das Trennende, sondern die zukünftigen Ziele betont werden.

 

Bei der Erstellung des Antrages habe ein guter interfraktioneller Austausch stattgefunden und es seien von allen Seiten Kompromisse eingegangen worden, so Kreistagsabgeordneter Johann Andreas Werhahn. Weiter führte er aus, dass Energie kein Selbstzweck sei. Energie werde für die Menschen benötigt, damit sich in der Region etwas bewegt. Alle seien aufgefordert, zum Erreichen der gesetzten Ziele gute Ideen einzubringen. Dazu sollten nicht nur Forderungen gestellt werden, sondern vermittelt und selbst eingebracht werden, um die Verwaltung zu unterstützen.

 

4. stellvertretende Landrätin Hanne Wolf-Kluthausen bezeichnete den Erstellungsprozess ebenfalls als konstruktiv und erklärte, dass der Antrag ein Zeichen nach draußen für die bestehende Einigkeit in diesem Thema sei.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig