Sitzung: 15.12.2021 Kreistag
Vorlage: 010/0998/XVII/2021
Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt, den folgenden Appell an die Landesregierung NRW und an die
neue Bundesregierung in Berlin zu richten, sowie die im Anhang dargestellten Projekte
zielgerichtet umzusetzen und die Umsetzung von Projekten Dritter, insbesondere
mit Bezug auf den Rhein-Kreis Neuss, zu unterstützen.
Appell zu einem
vorgesehenen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung bereits 2030
Im
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP wird ein beschleunigter Kohleausstieg „idealerweise schon 2030“ als nötig
bezeichnet. Bereits der jetzige Ausstiegspfad des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2019 stellt unsere Region vor sehr große
Herausforderungen. Der darauf bezogene Strukturwandelprozess ist entsprechend
auf den bereits verkürzten Zeitraum bis 2038 ausgerichtet. Wenn der
Strukturwandel innerhalb kurzer Zeit noch einmal deutlich beschleunigt wird,
dann müssen dafür neue und zusätzliche Rahmenbedingungen gegeben sein. Ein
Strukturbruch in unserer Region muss ausgeschlossen sein. Die Fraktionen von
CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und UWG/FW-Zentrum appellieren daher an
die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen
gelingenden Strukturwandel rechtzeitig und verbindlich herzustellen.
(1)
Versorgungssicherheit
Das Rheinische
Revier wird nun noch schneller von einem Energieexporteur aus der Region zu
einem Stromimporteur in die Region. Die Versorgung mit sicher verfügbaren, ausreichend
und unterbrechungsfreien sowie bezahlbaren Strom für die energieintensive
Industrie, die im Rheinland einen Schwerpunkt bildet, muss ebenso gewährleitet
sein wie für die Wirtschaft, die sensible Infrastruktur und die Menschen in der
Metropolregion. Der Ausstieg aus der Kohle muss zwingend synchronisiert werden
mit dem Aufbau eines neuen klimaverträglichen und leistungsfähigen Energiesystems.
Das betrifft z. B. den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, notwendiger
(Reserve-)Gaskraftwerke (H2-ready), leistungsfähige Speichertechnologien, Wasserstoff
als Dekarbonisierungspfad, eine entsprechende Infrastruktur sowie tatsächlich
gesicherter Stromimporte im dann vorhandenen ausreichenden Stromnetz in die
Region. Bis Ende 2022 muss darüber Klarheit hergestellt sein.
(2) Wasserwirtschaft
in der Region
Die
wasserwirtschaftlichen Themen werden komplexer, schwieriger und dringlicher und
erfordern ein großräumiges wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept und ein
koordinierendes Wassermanagement. Das Rheinische Revier verändert sich stark.
Nach dem Ende der Kohle werden drei große Seen die Region prägen und neu
ausrichten. Zu deren rechtzeitigen Befüllung sowie Versorgung der Feuchtgebiete
und der Oberflächengewässer mit ausreichender Wasserzuführung müssen die
entsprechenden Voraussetzungen hergestellt werden, auch bei der (knappen)
Wasserentnahme aus dem Rhein, sowie Wiederherstellung von natürlichen
Grundwasserverhältnissen. Zudem ist auch darauf zu achten und hinzuwirken, dass
nach Beendigung des Braunkohleabbaus, die Wasserwirtschaft wieder so gestellt
wird, wie sie ohne den Tagebau dastehen würde, was auch explizit im
Braunkohleplan so aufgeführt ist; d.h. eigene Wassergewinnungsanlagen und keine
Ersatzwasserlieferungen durch den Bergbautreibenden.
(3) Arbeit und
Ausbildung in der Region
Die nun noch
schneller wegfallenden Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht nur in der Energiewirtschaft
müssen in der Region für die Region zeitnah ersetzt werden. Projekte, Strukturfördermittel
und genehmigungsrechtliche Rahmen müssen entsprechend stärker auf dieses Ziel
hin ausgerichtet werden. Es gilt „Werkbank und Laptop“ gleichermaßen im Blick
zu haben. Flächenverfügbarkeit und Verfahrensbeschleunigungen müssen ebenfalls
darauf ausgerichtet sein. Eine Sonderwirtschaftszone Rheinische Revier muss
beschleunigt realisiert und Voraussetzungen auch für (Groß-) Projekte
geschaffen werden.
(4)
Ambitionierter Strukturwandel
Ein
ambitionierter Strukturwandel sowie eine anspruchsvolle Raumgestaltung müssen weiterhin
Ziel sein und gewährleistet bleiben. Strukturfördermittel sollten in ein Sondervermögen
untergebracht werden, damit diese nicht der Jährlichkeit der jeweiligen
Haushalte unterliegen und davon dann abhängig sind.
Der Kreistag des
Rhein- Kreises Neuss beschließt folgende Positionsbestimmung zur Gestaltung des
Strukturwandels:
1. Die Verwaltung
wird beauftragt, die unten dargestellten (Groß-)Projekte zielgerichtet umzusetzen,
die Umsetzung von Projekten Dritter mit Bezug zum Rhein-Kreis Neuss zu
unterstützen, im Rahmen der Förderprogramme neue Ansätze zu entwickeln, sich
weiterhin aktiv im Rheinischen Revier einzubringen und gemeinsam mit den
genannten Akteuren im vorgenannten Sinne den Strukturwandel zu gestalten und
diese bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Wir erwarten, dass sich
die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss bei der Entwicklung in einer aktiven
Rolle sieht und auch Einfluss auf den möglichen Handlungsrahmen nimmt.
- Bereits auf den
Weg gebrachten (Groß-)Projekte:
i.
Kompetenzregion Wasserstoff – „Düssel.Rhein.Wupper“
ii. „ALU Valley
4.0“
- Erneut
einzubringende neue (Groß-) Projekte:
i.
„Baustoff-Recycling Valley 1.0“
ii. „Alternative
Antriebe 1.0“ für alternative Bahnantriebe und
Container-Trägersysteme
(„Cargo-Rapid“; beide mit
Entwicklungs- und
Produktionsstandort sowie wiss. Begleitung)
- Beschleunigte
Realisierung von Infrastrukturprojekten
i. „S-Bahn
Rheinisches Revier“ (inklusive Güterverkehrstrasse) als
ein Kernprojekt
des Strukturwandels, weitere S-Bahn-Projekte.
wie die Umwidmung
von RB-Strecken.
2. Die Verwaltung
wird weiterhin gebeten, eine kurz-, mittel- und langfristige
Zielsetzung aus
Sicht des Rhein-Kreises Neuss im Hinblick auf Standortentwicklung,
Flächennutzung,
Arbeits- und Ausbildungsplatzentwicklung, Infrastruktur
sowie der
Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen
zu umreißen.
3. Bei der
Entwicklung von ehem. Kraftwerksflächen sowie RWE-eigenen Flächen
durch das Land
und RWE sind der Kreis und die Kommunen zu beteiligen.
Anlage
1. Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis
Neuss ist einer der wirtschaftlich stärksten Kreise des Landes NRW und der
Bundesrepublik. Er ist wirtschaftsstrukturell stark mittelständig geprägt und Standort
bedeutender Großunternehmen sowie ein wesentlicher Standort der Braunkohleverstromung
und der energieintensiven Industrie mit einem der größten Binnenhäfen
Deutschlands am Rhein.
Das Gebiet des
Rhein-Kreises Neuss ist dicht besiedelt und in weiten Bereichen intensiv
ackerbaulich genutzt. Innerhalb dieser Landschaft stellen die Auenbereiche der
Gewässer an Rhein, Erft etc. die wichtigsten ökologischen Leitlinien und gewachsenen
Kulturlandschaften dar. Der Rhein-Kreis Neuss ist als Zugzugsregion für
Menschen ein attraktiver Lebensraum.
Das am 14. August
2020 in Kraft getretene Kohleausstiegsgesetz stellt den Rhein-Kreis Neuss und
das gesamte Rheinische Revier als Standort der Braunkohlegewinnung und
-verstromung sowie energieintensiven Industrie vor erhebliche Herausforderungen
im Kontext des Struktur- und Klimawandels. Durch die Beendigung der
Energiewirtschaft gehen tarifgebundene Arbeits- und Ausbildungsplätze und
Wertschöpfung verloren, zudem sind die Arbeits- und Ausbildungsplätze in der
energieintensiven Industrie zu betrachten.
Der
gesellschaftlich gewollte Strukturwandel wird flankiert durch das „Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen“ des Bundes. In dem in diesem Gesetz enthaltenen
Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) stellt der Bund bis zum Jahr 2038
Finanzhilfen bis zu 5,2 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen von
Land und Gemeinden im Rheinischen Revier zur Verfügung und zudem unterstützt
der Bund die Region durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit
bis zu 9,6 Milliarden Euro bis 2038. Insgesamt stellt der Bund somit bis zu
14,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Damit ist der
Strukturwandel für das Rheinischen Revier und den Rhein-Kreis Neuss nicht nur
eine Herausforderung, sondern auch Chance die Region gemeinsam nachhaltig in
der Art zu gestalten, dass ökonomische, ökologische und soziale Belange
gleichrangig beachtet und verwirklicht werden.
2. Das Wirtschafts- und Strukturprogramm für das
Rheinische Revier 1.0 ff
Dem folgend
begreifen der Rhein-Kreis Neuss und die in seinem Namen handelnden Personen den
Strukturwandel als Gelegenheit zu demonstrieren, dass und wie es gelingen kann,
den European Green Deal zusammen mit Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden,
Kammern, Bürgerschaft, der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Land und Bund
modellhaft umzusetzen und so „eine weitgehend treibhausgasneutrale Modellregion
für gutes Leben und gute Arbeit zum Nutzen der heutigen, aber auch der
folgenden Generationen zu schaffen. Dies betrifft auch im Besonderen die
Qualität der Arbeitsbedingungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gut
bezahlte und sichere Arbeitsplätze sowie die Weiterbildungschancen für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (Wirtschafts- und Strukturprogramm für das
Rheinische Revier 1.0, S. 13).
Dabei ist
bewusst, dass die benötigte Energie nicht nur aus dem Rhein-Kreis Neuss selbst
stammen kann. Der Rhein-Kreis Neuss „ist nicht nur für die Wirtschaft
attraktiv, er hat auch als Landschaftsraum enorm gewonnen. Die Landschaft (…)
bietet im Jahr 2038 Menschen, Tieren und Pflanzen ein attraktives Umfeld, in
dem es sich gut leben lässt“ (s. Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1, S. 9).
Um diese Ziele zu
erreichen sind die sich aus dem Strukturstärkungsgesetz ergebenen und im
Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1 niedergelegten Kernziele „Erhalt und das
Schaffen von Arbeits- und Ausbildungsplätzen“, „Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur“,
„Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ sowie „zügige Planungs- und
Genehmigungsverfahren“ von besonderer und elementarer Bedeutung und Kern der
Rahmensetzung von Politik und Verwaltung im Rhein-Kreis Neuss.
Dies umsetzend
sollen die Maßnahmen und Investitionen in den vier im Rheinischen Revier
vereinbarten Zukunftsfelder „Energie und Industrie“, „Ressourcen und
Agrobusiness“, „Innovation und Bildung“ sowie „Raum und Infrastruktur“ liegen
und auf die Indikatoren
•
Schaffung und Erhalt von nachhaltigen und modernen
Arbeits- und Ausbildungsplätzen
•
Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur,
Verbesserung und Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts
•
Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Nutzbarkeit unter Berücksichtigung
künftiger demographischer Entwicklungen
•
Wirkungsraum I (WSP1.1): Beitrag zur räumlichen
Wirkung im Rhein-Kreis Neuss unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung
für die Anrainerkommunen Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen einschließlich
der im Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1 genannten Unterkriterien (S. 157 –
160) sowie der auf den Seiten 162 ff. genannten Programmindikatoren einzahlen.
•
Wirkungsraum II (ganzer RKN): Beitrag zur
räumlichen Wirkung im ganzen Rhein-Kreis Neuss unter Berücksichtigung der
energieintensiven Nutzer der bisherigen Braunkohleverstromung (Merkpunkt
außerhalb des Wirkraums WSP 1.1)
3. Aktivitäten des Rhein-Kreis Neuss in
Bearbeitung
- Erarbeitung einer Wirtschaftsraumanalyse (einschließlich der
Darstellung
potenzieller
Gewerbeflächen)
- Vorbereitung einer Freiraumanalyse
- Mitwirkung bei den strukturwandelbedingten Änderungen des
Regionalplans und der Erstellung des Raumbildes durch den Revierknoten
Raum
- Erstellung einer Klimavorsorgestrategie
- Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes Rhein-Kreis
Neuss – Mit den Kommunen vereint ihn das Ziel als Bestandteil des
Rheinischen Reviers zur Modellregion Mobilität 4.0 zu werden
- Ein wesentliches Projekt zur Erreichung
dieses Ziels ist die vom Kreis maßgeblich initiierte S-Bahn Rheinisches
Revier (einschließlich Güterverkehr). Das Projekt ist eine Kernsäule des
Strukturwandelns und ist laufend weiter zu unterstützen.
- Dabei
setzt der Rhein-Kreis Neuss darauf, durch attraktive, die Chancen der
Digitalisierung nutzende Angebote (Mobilstationen, smarte
Pendlerparkplätze, On-Demand-Angebote) den Menschen im Rhein-Kreis Neuss
eine nahezu klimaneutrale Mobilität perspektivisch zu ermöglichen.
- Das gemeinsame Projekt „Kraftpark Nordrevier“ der Gemeinde
Rommerskirchen, der Stadt Grevenbroich und des Rhein-Kreis Neuss wird den
Raum der Kraftwerksflächen Frimmersdorf, Neurath und der LEP VI-Fläche im
Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze, Bereitstellung von Raum
für Innovation und Wertschöpfung und die Gestaltung des Freiraumes auch im
Hinblick Agrarwirtschaft, Freiraum und Landschaftsschutz bearbeiten.
- Das gemeinsame Projekt der Hochschule Niederrhein „Lebensmittel Launch
Center“ stärkt die im Rhein-Kreis Neuss starke energieintensive Industrie,
fördert Innovation und ist Teil des Zukunftsfeld „Agrobusiness und
Ressource“. Dies gemeinsame Projekt führt die Hochschule Niederrhein auch
räumlich an den Standort Rhein-Kreis Neuss und gibt Potential für
Vertiefungen.
- Gleiches gilt für das gemeinsame Projekt AlluValley 4.0 des Rhein-
Kreises Neuss, der RWTH Aachen und Speira (früher Hydro). Mit den Bestandteilen
- „Aluminium Egineering Lab“,
- „Forschungszentrum Kreislaufwirtschaft und
Aluminium“
- „Launch Center Aluminium im Leichtbau“ und
- „Industrie- und Gewerbegebiet inkl.
Gründungszentrum“.
- Das aus dem Bundesförderprogramm STARK geförderte, in Umsetzung befindliche
dem Zukunftsfeld Innovation und Bildung zugehörende Gemeinschaftsprojekt
der Flow gGmbH (Meerbusch) und des Rhein- Kreis Neuss „Global
Entrepreneurship Center (GEC)“ fördert die Ansiedlung und Etablierung von
Entrepreneuren und Start-ups im Rhein-Kreis Neuss durch ein weltweit
einmaliges Serviceangebot und entwickelt ausgewählter Start-ups aus dem
sog. Deep Tech Bereich zu reifen Unternehmen.
- Im Zukunftsfeld Energie und Industrie engagiert sich der Kreis
neben der Unterstützung des
- Innovationspark Erneuerbaren Energien Jüchen
beträchtlich im Themenbereich Wasserstoff.
- Er ist Bestandteil der Kompetenzregion
Wasserstoff Düssel.Rhein.Wupper. Die Kompetenzregion hat ein vom Land prämiertes
Feinkonzept zum Thema Wasserstoffmobilität „Hier.Heute.H2“ erarbeitet, in
dem die gesamte Wertschöpfungskette Wasserstoff untersucht und konkrete
Ideen für Erzeugung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff im Mobilitätsbereich
ausgearbeitet, die zukünftig in der „Modellregion Wasserstoffmobilität“
umgesetzt werden sollen. Die für den Rhein-Kreis Neuss aufgrund seiner
Lagegunst vorhandenen Chancen im Bereich Wasserstoff sollen gemeinsam mit
dem Verein Wasserstoff Hub RKN/Rheinland und den in ihm organisierten als
auch weiteren Akteuren aufgegriffen und in einer Wasserstoff-Roadmap in
Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes und der entsprechenden
Roadmap des Landes NRW beschrieben und mit Maßnahmen untersetzt werden. Insbesondere
soll mit dem vorgenannten Verein ein Wasserstoffnetzwerk gebildet werden
und die Zusammenarbeit mit in4climate vertieft werden. Ergänzend dazu
sollen die Chancen der Power-to-X-Technologie als auch von E-Fuels betrachtet
werden.
4. Zusätzliche Rahmen-Aktivitäten des Rhein-Kreis
Neuss im eigenen Umfeld und eigenen Einflussbereich
- Die bisher erfolgreich begonnene Umsetzung von PV-Anlagen auf
geeigneten Dächern wird beschleunigt fortgeführt.
- Der sonstige (Eigen-) Bedarf an Energie für Strom, Wärme und
Mobilität wird auf erneuerbare Energie Quellen zeitnah umgestellt und der
Ausbau entsprechender Regel- und Speicherkapazitäten sorgfältig geplant
und zeitnah umgestellt.
- Eine möglichst vollständige Kreislaufwirtschaft mit (umfassender)
Trennung, Aufbereitung und Wiederverwertung der Abfall- und Reststoffe
wird angestrebt durch Ermöglichung.
- Die durch den Rhein-Kreis Neuss beeinflussbaren Verkehrssysteme
werden klimaneutral geplant und ausgerichtet. Die dazu notwendige
Infrastruktur (ÖPNV und SPNV, inkl. Güterverkehre) an allen bekannten
Stellen und Gremien mit dem Ziel eines schrittweisen Ausgebaus geeignet
gefördert. Gemeint sind u.a. konkret die Strecken NE-GV-MG, NE-Viersen-MG,
GV-Bedburg- Köln, Bedburg-AC (Revierbahn).
- Die vorhandenen infrastrukturellen Gegebenheiten durch die
auslaufende (Braun-) Kohleverstromung können und sollen durch
angeschlossene und ergänzende neue Gewerbegebiete genutzt werden und als
große Chance angesehen werden. Neue aufzubauende Verkehrsinfrastruktur ist
modern und klimaneutral und für ÖPNV und Güterverkehre geeignet.
- Die Verwaltung des Rhein-Kreis Neuss wird in ihren Bemühungen
unterstützt, auch größere Projekte anhand von klaren und nachvollziehbaren
Kriterien des WSP 1.1 zu suchen und zu finden, um mögliche Verwerfungen
auch im größeren Rahmen zu begegnen. Und vorhandene Industrie- und
Gewerbeflächen optimal zu nutzen.
- Dabei werden begleitende Aktivitäten
- für kleinere und mittlere Unternehmen (auch
Startups),
- oder Digitalisierung auf der gesamten Fläche
- und sonstige „Veränderungen“ der Zukunft
nicht vergessen und unterstützend, mit allem Nachdruck bearbeitet und gefördert.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter
Rainer Thiel erläuterte den vorliegenden Antrag. Er bedankte sich bei den
Beteiligten der Fraktionen für den guten interfraktionellen und konstruktiven
Austausch. Weiteren Dank richtete er an die Verwaltung, die im Fachausschuss
die Entwicklung des Themas begleitet habe.
Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer meinte, dass der Antrag einer der wichtigsten Anträge sei, die der Kreistag in den vergangen Jahren beschlossen habe. Er schloss sich dem Dank seines Vorredners an. Er betonte, dass der Strukturwandel im Rheinischen Revier und im Rhein-Kreis Neuss nachhaltig, zukunftsfähig und vor allem beschleunigt gestaltet werden müsse. Dazu würden die Strukturwandel-Projekte, zusätzlich zu den bisherigen Projekten, die bereits im Dezember 2018 vom Ältestenrat auf den Weg gebracht wurden, benötigt. Darunter seien Großprojekte wie „Baustoff-Recycling Valley 1.0“ und „Cargo Rapid“, die im Kernbereich des Rheinischen Reviers anzusiedeln seien. Dabei ginge es konkret um neue Industrie-Arbeitsplätze, aber auch um Ausbildung, Weiterbildung und Forschung durch wissenschaftliche Begleitung. Die Verfahren müssten beschleunigt werden. Dazu könne das Instrument „Sonderwirtschaftszone“ einen strategischen Beitrag leisten. Auch die Kreisverwaltung müsse personell so ausgestattet werden, dass die Projekte tatkräftig unterstützt würden und der Rhein-Kreis Neuss zu einem Hauptakteur des Strukturwandelprozesses werde. Er begrüße, dass der Rhein-Kreis Neuss mit den Antrag mit einer Stimme spreche. Er merkte an, dass die Wortwahl in der Vorlage der Verwaltung durch den emotionsgeladenen Begriff „Heimat“ und die Betonung der Unsicherheit in der Region unvorteilhaft sei. Es sollte nicht das Trennende, sondern die zukünftigen Ziele betont werden.
Bei der Erstellung des Antrages habe ein guter interfraktioneller Austausch stattgefunden und es seien von allen Seiten Kompromisse eingegangen worden, so Kreistagsabgeordneter Johann Andreas Werhahn. Weiter führte er aus, dass Energie kein Selbstzweck sei. Energie werde für die Menschen benötigt, damit sich in der Region etwas bewegt. Alle seien aufgefordert, zum Erreichen der gesetzten Ziele gute Ideen einzubringen. Dazu sollten nicht nur Forderungen gestellt werden, sondern vermittelt und selbst eingebracht werden, um die Verwaltung zu unterstützen.
4. stellvertretende Landrätin Hanne Wolf-Kluthausen bezeichnete den Erstellungsprozess ebenfalls als konstruktiv und erklärte, dass der Antrag ein Zeichen nach draußen für die bestehende Einigkeit in diesem Thema sei.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig