Protokoll:

 

Herr Lonnes berichtete hierzu. Die Stadt Neuss böte dem Rhein-Kreis Neuss die Übernahme der Trägerschaft für das Theodor-Schwann Kolleg, Weiterbildungskolleg, an, inklusive Grundstück und Schulgebäude. Bereits im Jahr 2010 habe es darüber Gespräche gegeben, damals jedoch ohne Abschluss. Herr Lonnes führte aus, es sei erkennbar, dass der Wunsch der Stadt Neuss zur Übernahme des Theodor-Schwann Kollegs mitsamt des Grundstücks und des Schulgebäudes durch den Rhein-Kreis Neuss eine Sparmaßnahme für sie sei.

Die Verwaltung prüfe das Angebot ernsthaft, jedoch gebe es offene Fragen. Es sei zu klären, ob ein Kolleg mit den Bildungsgängen Abendgymnasium und Abendrealschule überhaupt ein tragfähiges Modell für die Zukunft sei. Man habe festgestellt, dass das Schülerklientel und die angebotenen Schulabschlüsse zum Rhein-Kreis Neuss passten.

Zur Entscheidungsfindung müsse sich der Rhein-Kreis Neuss noch weitere Informationen beschaffen. Hierzu sollen die Schulleiter der Berufsbildungszentren in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss gehört werden, auch um eine Konkurrenzsituation auszuschließen.

 

Er wolle auch vergleichbare Situationen in anderen Kreisen prüfen und die laufende Unterhaltskosten des Gebäudes ermitteln. Das Gebäude in der Lahnstraße habe er in Augenschein genommen und festgestellt, dass es ein Gebäude mittlerer Art und Güte sei. Die Lernatmosphäre müsse verbessert werden und auf den Standard der anderen Kreisschulen angehoben werden. 

Eine Unterbringung im BBZ Hammfeld nach Rückzug der Dreikönigenschule in die ehemaligen Räume an der Weberstrasse scheide aus, da die Anzahl der Räume nicht ausreiche. In Derikum werden 28 Räume genutzt, im Hammfeld stehe ungefähr die Hälfte zur Verfügung. Außerdem habe die Stadt Neuss nach Auszug der Dreikönigenschule bereits weiteren Bedarf angemeldet zur Unterbringung einer neuen Grundschule.

Auch sei der von der Stadt Neuss vorgegebene Zeitplan zur Übernahme im Sommer 2022 zu ehrgeizig. Herr Lonnes schätzte, dass die Entscheidungsfindung innerhalb des Jahres 2022 erfolgen könne. Bei positivem Ausgang solle die Umsetzung dann bis zum 01.08.2023 erfolgen.

 

In der anschließenden Beratung, an der sich Herr Ackburally, Frau Wienands und Herr Lonnes beteiligten, wurde klargestellt, dass laut Kreisordnung der Beschluss zur Übernahme einer Schule in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss dem Kreistag vorgegeben sei.

Es solle auch geprüft werden, ob eine Übernahme ohne Grundstück und/ oder das Schulgebäude möglich sei. Es kam die Meinung zum Audruck, dass das Weiterbildungskolleg in das Portfolie des Rhein-Kreises Neuss passe.

 

Herr Schmitz stellte fest, dass der Bericht der Verwaltung dem Schul- und Bildungsausschuss zur Kenntnis gebracht worden sei. Gegen diese Feststellung erhob sich kein Widerspruch.