Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die von der Verwaltung entworfene Geschäftsordnung für den Jugendkreistag zu beschließen.

 


Protokoll:

Herr Lonnes teilte mit, dass der Kreisjugendhilfeausschuss in der heutigen Sitzung nochmals Gelegenheit habe, über die Ausgestaltung und die Umsetzung des Jugendkreistages zu beraten. Ein Entwurf der Geschäftsordnung für den Jugendkreistag sei der Einladung als Anlage beigefügt worden, welche der Jugendhilfeausschuss nun dem Kreistag für die nächste Sitzung am 30.03.2022 zum Beschluss empfehlen könne.

 

Auf Hinweis von Frau Lohr stellte Herr Lonnes fest, dass man die Geschäftsordnung anpassen werde. Demnach könne auch der Stellvertreter des Landrats eine Sitzung des Jugendkreistages leiten. Außerdem werde man den § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung hinsichtlich des Sitzungsgeldes erweitern. Das Sitzungsgeld werde entsprechend der Höhe des Sitzungsgeldes für sachkundige Bürger gezahlt und es fände eine Erstattung der Fahrtkosten statt. Eine weitere Anpassung erfolge zu § 3 Absatz 4. Das Ausscheiden eines Mitgliedes bei Erreichen der Altersgrenze werde gestrichen.

 

Frau Stein-Ulrich merkte an, dass hinsichtlich des Konzeptes für den Jugendkreistag in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, sowie Bündnis 90/Die Grünen, vorläge. Daher könne man die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mittragen. Sie schlug vor diese zu vertagen, damit die Konzeption des Jugendkreistages, sowie die Geschäftsordnung möglichst einheitlich seien.

 

Herr Rosellen teilte dazu mit, dass es zu begrüßen sei, wenn der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag für die nächste Sitzung eine Empfehlung aussprechen könne. Da es sich jedoch nur um eine Empfehlung handele, sei fachlich bzw. inhaltlich gesehen immer noch der notwendige Spielraum für die Beschlussfassung im Kreistag vorhanden.

 

Frau Lohr teilte mit, dass der Landrat als Vorsitzender des Jugendkreistages zu begrüßen sei, da er über die notwendige Erfahrung verfüge ein solches Gremium zu leiten. Eine Leitung durch die Kinder und Jugendlichen selber, werde mangels Erfahrung dieser eher kritisch gesehen.

Außerdem sei eine Änderung der Anzahl der Sitzungen auf mindestens 2 Sitzungen im Jahr wünschenswert. Die Möglichkeit für häufigere Sitzungen würde Sie gerne in die Hand der Kinder und Jugendlichen legen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kaisers antwortete Herr Lonnes, dass die Geschäftsstelle für den Jugendkreistag tatsächlich beim Kreistagsbüro angesiedelt werden solle. Dort sei die notwendige Erfahrung vorhanden. Ein evtl. dadurch entstehender Personalbedarf werde im Finanz- und im Personalausschuss erörtert.

 

Frau Stein-Ulrich gab nochmals zu bedenken, dass über die Konzeption des Jugendkreistages in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses beschlossen würde, während der Jugendhilfeausschuss bereits vorher beschließe, die von der Verwaltung erarbeitete Geschäftsordnung dem Kreistag zum Beschluss zu empfehlen.

 

Herr Lonnes stellte anschließend nochmals den bisherigen Ablauf der Entscheidungsfindung dar. Nachdem durch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, im Kreistag beantragt wurde einen Jugendkreistag einzurichten, sei seitens des Jugendamtes ein Konzept und eine entsprechende Vorlage zur Beratung im Jugendhilfeausschuss erstellt worden, was dem Grunde nach begrüßt worden sei. Weitere Beratungen und Änderungen dazu, hätten in einer weiteren Kreistagssitzung stattgefunden. Erst danach sei die Geschäftsordnung erarbeitet worden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe er zwei Punkte, die noch strittig seien. Dies sei zum einen die Handhabung des Sitzungsvorsitzes, sowie die Anzahl der Sitzungen, was jedoch eher unproblematisch sei, weil die Mitglieder des Jugendkreistages jederzeit die Möglichkeit hätten weitere Sitzungen zu beschließen.

Die Empfehlung an den Kreistag sei trotz dieser Vorbehalte möglich.

 

Herr Rosellen stimmte dem zu und merkte an, dass es eine Empfehlung sei.

 

Herr Lüpertz teilte die Ansicht, dass eine Beschlussempfehlung für den Kreistag sinnvoll sei, zum jetzigen Zeitpunkt sei dies jedoch nicht möglich, da man erst die Beschlussfassung aus dem Kreisausschuss hinsichtlich des Konzeptes für den Jugendkreistag abwarten müsse.

 

Herr Rosellen wertete die Bitte um Aufschiebung der Beschlussfassung entsprechend des vorliegenden Beschlussentwurfes als Vertagungsantrag und ließ über diesen abstimmen. Danach erhoben sich 4 Stimmen für eine Vertagung, 9 Stimmen dagegen, keine Enthaltung.

Weitere Abstimmungen erfolgten zum Vorsitz über den Jugendkreistag.

Für eine Besetzung der Position aus den Reihen des Jugendkreistages gab es 4 Stimmen dafür, eine Enthaltung und 8 Stimmen dagegen.

Für die Besetzung durch den Landrat bzw. seinen Stellvertreter gab es 8 Stimmen dafür, eine Enthaltung und 4 Stimmen dagegen.

Die im Diskussionsverlauf angesprochenen Änderungen in der Geschäftsordnung (Sitzungsgeld, Vertretungsregelung, Anzahl der Sitzungen) wurden, nach dem sich dagegen kein Widerspruch erhob, als angenommen betrachtet.

Die aktualisierte Version der Geschäftsordnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.