Protokoll:

Ausschussvorsitzender Ladeck stieg in die Tagesordnung ein und wies darauf hin, dass bei Tagesordnungspunkt 2 die Vorstellung der Frauenberatungsstelle nicht der SKF, sondern Frauen helfen Frauen zugeordnet werden solle. Zudem ergänzte er, dass um 13:30 Uhr am Tag des Ausschusses zu den Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.4 seitens der Verwaltung Tischvorlagen per Mail übersendet worden seien. Zusätzlich werde der Tagesordnungspunkt 6.2 ergänzt. Hierbei handelt es sich um den Antrag der Fraktionen CDU, FDP und UWG. Zudem wies er darauf hin, dass es sich um eine digitale Informationsveranstaltung handele, in der keine finalen Beschlüsse gefasst werden dürften.

 

Ausschussmitglied Reinhold erfragte, ob angesichts der Krise in der Ukraine hinsichtlich der Flüchtlingsbewegung seitens der Verwaltung ein Statement zu der aktuellen Vorbereitung in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen könne.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck fragte, ob es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung oder weitere Anfragen gebe. Dies war nicht der Fall.

 

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass es sich in der Ukraine um ein einschneidendes Ereignis handle, welches in vielfältiger Hinsicht sprachlos mache. Die Aufgabe bestehe nun darin, gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen zu überlegen, welche Vorkehrungen der Rhein-Kreis Neuss treffen müsse. Die große Hilfsbereitschaft und die vielfältigen Friedensbewegungen verdeutlichen den Zusammenhalt innerhalb der Bevölkerung.

 

Am Tag vor dem Ausschuss für Soziales und Wohnen habe eine Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten stattgefunden, in welcher die aufzustellenden Prozesse besprochen wurden. Viele Bürgerinnen und Bürger seien bereit, für schutzsuchende Personen aus der Ukraine Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Ansprechpartner hierfür werden die kreisangehörigen Städte und die Gemeinde sein.

 

In einer heutigen Sitzung der Sozialdezernenten sei eruiert worden, wie viele Unterkunftsmöglichkeiten in den Städten und Gemeinden im Flüchtlingsbereich zur Verfügung stehen. Zusätzlich sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, welche sich mit Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen auseinandersetzt, um einen zeitnahen aufenthaltsrechtlichen Status und die entsprechenden Sozialleistungen gewährleisten zu können. Auch der Krankenversicherungsschutz solle recherchiert werden.

 

Herr Landrat Petrauschke habe am Tag nach dem Ausschuss um 14:00 Uhr zu einer Videokonferenz „runder Tisch“ eingeladen. Eingeladen worden seien die kreisangehörigen Kommunen, Hilfsorganisationen sowie alle im Bereich Flucht engagierte Personen oder Organisationen, um eine koordinierte Unterstützung anbieten zu können. Man sei außerdem in Kontakt mit dem ukrainischen Generalkonsul, um absprechen zu können welche Hilfeleistungen seitens des Kreises und der Bevölkerung erbracht werden können.

 

Derzeit gehe man nicht von einem Flüchtlingszustrom wie in den Jahren 2015/2016 aus. Das BBZ Grevenbroich wäre innerhalb von 5 bis 6 Tagen als Notunterkunft mit den entsprechenden Ressourcen unter Beteiligung anderer Stellen bereit, sofern es benötigt werden sollte. Der Ministerpräsident habe am Tag nach dem Ausschuss um 14:00 Uhr die kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch eingeladen, um zu besprechen wie sich das Land Nordrhein-Westfalen auf die kommende Lage vorbereiten werde. Man vermute, dass § 24 AufenthG auf die Flüchtlinge aus der Ukraine Anwendung findet und dementsprechend ein Anspruch auf Leistungen des AsylbLG bestehe. Voraussetzung hierfür sei die erstmalige Aktivierung der Richtlinie 2001/55/EG der Europäischen Union.

 

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen eine fortlaufende FAQ-Liste betreffend der ukrainische Krise erarbeite, in welcher Fragen von Bürgerinnen und Bürgern und Schutzsuchenden aufgegriffen und beantwortet werden sollen. Derzeit bestehe die Überlegung, das FAQ in die ukrainische Sprache übersetzen zu lassen. Das Kommunale Integrationszentrum sei derzeit auf der Suche nach ehrenamtlichen und hauptamtlichen Dolmetschern.