Protokoll:

Antragstellerin Krüppel verwies auf den ausführlichen Antrag und bat die Ausschussmitglieder um Zustimmung.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Cöllen erläuterte Ausschussmitglied Krüppel, dass in Punkt drei des Tenors der Beschlussfassung unter Beteiligung der von der Inklusion „betroffenen Personen“  Menschen mit Behinderungen gemeint seien. Man könne über Selbsthilfegruppen oder anderen Organisationen, die eine Verteilerfunktion einnehmen würden, Menschen mit Behinderungen finden, die an der Erstellung eines solchen Konzeptes mitwirken möchten. Ausschussmitglied Krüppel gehe davon aus, dass man nicht vor der Problemstellung stehe das zu viele Menschen mit Behinderung an der Erstellung beteiligt werden wollen. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsgruppe und des Konzepts sei Aufgabe der Verwaltung.

 

Ausschussmitglied Cöllen kritisierte die offene Wortwahl der an der Erstellung des Konzeptes zu beteiligen „betroffenen Personen“.

 

Ausschussmitglied Bonn ergänzte zu der Ausführung von Ausschussmitglied Krüppel, dass unter „betroffene Personen“ auch Vereine und Institutionen zu fassen seien, die sich als Interessenvertreter verstehen.

 

Ausschussmitglied Bartsch schlug vor, die Formulierung „betroffene Menschen“ aus dem Antrag zu streichen und stattdessen Interessenvertretungen zu ergänzen.

 

Ausschussmitglied Krüppel stellte heraus, dass es sich bei dem Antrag um einen Prüfauftrag handele und der erste Schritt eine politische Diskussion darstelle. Sie plädierte dafür, die Formulierung im Konzept stehen zu lassen, da nicht alle betroffenen Personen Mitglied einer Interessenvertretung seien.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck fragte die Verwaltung, ob der Arbeitsauftrag aus der vorangegangenen Diskussion ersichtlich sei.

 

Kreisdirektor Brügge schlug vor, dass die Verwaltung für den nächsten Ausschuss für Soziales und Wohnen einen ersten Vorschlag zur Projektorganisation der Erstellung eines Inklusionskonzeptes unterbreiten werde. Voraussetzung sei, dass entsprechende Mittel seitens des Finanzausschusses zur Verfügung gestellt werden.