Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt gegenüber der am 16.02.2022 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Geschäftsordnung folgende Änderungen:

 

§ 3 Amtsperiode

(4)      Ein Mitglied scheidet mit dem Verlust des ersten Wohnsitzes in einer Kommune des Rhein-Kreises Neuss aus dem Jugendkreistag aus.

 

§ 5 Vorsitzender des Jugendkreistages

(1)      Der Jugendkreistag wählt einen Vorsitzenden sowie einen Vertreter.

(2)      Die gewählte Person leitet die Sitzung des Jugendkreistages.

(3)      Ihre Abwahl ist nur durch Neuwahl möglich.

 

§ 6 Einladung, Sitzungen und Öffentlichkeit

(1)          Der Vorsitzende lädt den Jugendkreistag mindestens zweimal pro Jahr zu einer Sitzung ein.

(2)          Eine Sitzung muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Jugendkreistags dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

 

§ 8 Der Landrat

(1)      Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss lädt zur konstituierenden Sitzung des Jugendkreistages ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl des Vorsitzenden.

(2)      Er oder sein allgemeiner Stellvertreter nimmt an der Sitzung teil und hat Rederecht.

(3)      Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses erhält die Gelegenheit, in der konstituierenden Sitzung ein Grußwort zu sprechen.


Protokoll:

2. stellvertretende Landrätin Christina Borggräfe erläuterte, dass die Geschäftsordnung des Jugendkreistages bereits im Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Geschäftsordnung erst nach Diskussion des Antrages in der heutigen Sitzung beschlossen worden wäre. Dennoch seien in bilateralen Gesprächen gute Ergebnisse erzielt worden. Sie bedankte sich bei den Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass, als Änderung gegenüber dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses, über den Wegfall des Stimmrechts des Landrates abgestimmt werden solle. Auch solle die Sitzung von einer Vertretung des Jugendkreistages geleitet werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen zeigte sich erstaunt über die Diskussionen in der Vergangenheit, da die Antragsteller von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Jugendhilfeausschuss beantragt hätte, dass der Jugendhilfeausschuss keine Empfehlung zur Geschäftsordnung des Jugendkreistages abgeben soll. Der Antrag könne auch so interpretiert werden, dass die Meinung des Jugendhilfeausschusses nicht interessiert. Dabei sei der Jugendhilfeausschuss das fachlich zuständige Gremium, auch wenn der Ausschuss nicht für das gesamte Kreisgebiet zuständig ist. Zudem seien auch die betroffenen Jugendringe Mitglieder des Ausschusses. Der Ausschuss habe sich auch mehrheitlich gegen den Antrag ausgesprochen und dennoch eine Empfehlung abgegeben. Die Art und Weise der Diskussionen im Jugendhilfeausschuss sei jedoch befremdlich gewesen.

 

2. stellvertretende Landrätin Christina Borggräfe betonte, dass seitens des Antragstellers auf eine Debatte mit allen Fraktionen wert gelegt worden sei. Im Jugendhilfeausschuss sei es darum gegangen, dass zunächst ein Konzept erstellt werden sollte, bevor eine Geschäftsordnung beschlossen wird. Außerdem weise sie zurück, dass der Jugendhilfeausschuss ausgeschlossen werden sollte, da im Antrag der Jugendhilfeausschuss und auch der Vorsitzende explizit berücksichtigt wurden.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss erklärte, dass der Antrag und auch der Jugendkreistag von der AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt würden. Ein Jugendkreistag sei zu umständlich und zu teuer. Zudem könne er von Beteiligten missbraucht werden. In ein paar Jahren würde sicherlich noch ein jüngerer Kreistag gegründet. Es gebe aktuell genügend Demokratie.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

16 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG/FW RKN/Zentrum, LR)

0 Enthaltungen

1 Nein-Stimme (AfD)