Sitzung: 30.03.2022 Kreistag
Vorlage: 010/1177/XVII/2022
Beschluss:
§ 11 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung des
Rhein-Kreises Neuss vom 1.Oktober 1996 in der Fassung vom 4.11.2020 wird wie
folgt geändert und neu gefasst:
„Die Ausschussvorsitzenden erhalten aber für
jede Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1
Ziffer 6 der Entschädigungsverordnung NRW.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig