Beschluss:

§ 11 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 1.Oktober 1996 in der Fassung vom 4.11.2020 wird wie folgt geändert und neu gefasst:

 

„Die Ausschussvorsitzenden erhalten aber für jede Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 6 der Entschädigungsverordnung NRW.“

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig