Beschluss:

Die Ausführungen zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2 b Umsatzsteuergesetz – werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Finanzausschuss kam überein künftig zu prüfen, ob die Sitzung eventuell erst nachmittags ab 15.00 Uhr begonnen werden könne.

 

 

 

 


Protokoll:

Es erfolgten keine Nachfragen seitens der Kreistagsfraktionen.