Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Es sei beabsichtigt, ab dem 01.06.2022 die Leistungen für die Flüchtlinge aus der Ukraine über das SGB II (Kosten der Unterkunft) abzuwickeln, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Dies führe dazu, dass man die ungedeckten Kosten zu 63,8 % vom Bund erstattet bekommen und die restlichen 26,2 % vom Kreis zu tragen wären bzw. aufgrund der Sozialhilfesatzung durch die Städte und Gemeinden finanziert werde. Bei Menschen die nicht erwerbsfähig sind, erfolge die Abwicklung über das SGB XII. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitserlaubnis bereits bei der Registrierung vorgenommen werde und die Arbeitsbereitschaft enorm unter den Geflüchteten enorm hoch sei, hoffe er, dass die staatlichen Leistungen nicht zu sehr in Anspruch genommen werden müssen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erkundigte sich, ob das Thema auch bei der Trägerversammlung Jobcenter thematisiert werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bestätigte dies. Man versuche jetzt auch schon digital den Umstieg vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II umzusetzen.