Beschluss:

Der Beirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung eines Offenstalls zur Pflegebeweidung im Naturschutzgebiet 6.2.1.2 „Wahler Berg / Hannepützheide und Martinsee“ durch die Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläuterte mit Verweis auf die Vorlage das anstehende Projekt. Ohne weitere Diskussion fasste der Naturschutzbeirat den nachstehenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.