Beschluss:

Der Beirat wird in der nächsten Sitzung erneut beraten und unter Hinzuziehung weiterer planungsrelevanter Unterlagen eine Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Giller Höfe“ abgeben.


Protokoll:

Herr Vorsitzender Grimbach verwies auf die in der Vorlage des Amtes 61 gemachten Angaben zur 55. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Rommerskirchen.

 

Frau Arndt bat um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen zum Hochwasserschutz geplant seien. Wie könne beispielsweise eine Fläche als Überschwemmungsgebiet bei Hochwasserereignissen eingebracht werden?

 

Herr Lörner, Amt 61, erklärte, dass der Landschaftsschutz bereits bei der Planung berücksichtigt wurde. So bliebe ein Grünstreifen erhalten, der höher als der Gillbach liege, und in dem naturnahe Versickerungsmulden errichtet würden. Die geplante Bebauung läge dann noch einmal auf einem höheren Niveau, so dass durch diese terrassenförmige Anlage die Bebauung vor Hochwasser gesichert sei.

Der Erftverband plane keine Aktivitäten am Gillbach, da dieser perspektivisch trockenfallen würde. Der Gillbach bleibe aber ein Gewässer, da etappenweise eine Wasserführung vorhanden sei.

 

Frau Arndt bat Amt 61 darum, nähere Informationen zu dieser Thematik hinzuzufügen.

 

Weiterhin merkte Frau Arndt an, dass das LSG 6.2.2.2 „Gillbachtal“ flächenmäßig verkleinert würde. Fraglich sei, ob und wieweit ein Ausgleich erfolgen könne.

 

Herr Große erläuterte, dass eine LSG-Festsetzung spezifisch erfolge, so dass eine alternative Ausweisung eines anderen Gebietes als LSG so nicht vorgenommen werden könne. Der Regionalplan bestimme die Notwendigkeit zur Zurückweichung des LSG-Gebietes. Darüber hinaus würde aber im B-Plan ein Schutzbereich festgelegt, der aber nicht als LSG betitelt werden könne.

 

Frau Dr. Wahode informierte die Anwesenden, dass die Maßnahmepläne für den Gillbach bereits veröffentlicht worden seien. Sie erkundigte sich, wieviel Ackerfläche bei der Umsetzung nach jetzigem Stand eingeplant werden müsste?

 

Herr Lörner erklärte, dass 100 % der vorhandenen Ackerfläche genutzt würden.

 

Herr Grimbach gab zu bedenken, dass dieser extreme Flächenfraß problematisch sei.

 

Herr Bachmann kam nochmals auf die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen zu sprechen.

 

Herr Lörner versicherte, dass das Areal aufgrund seiner Höhenunterschiede einen ausreichenden Schutz bieten würde. Darüber hinaus seien die Grünstreifen und Versickerungsmulden ein weiterer effizienter Hochwasserschutz.

 

Herr Meyer-Ricks merkte an, dass die Planung von Versickerungsmulden einen Widerspruch zum austrocknenden Gillbach darstellen würde. Warum könne nicht der Gillbach zur Aufnahme von überschüssigem Regenwasser herangezogen werden?

 

Herr Lörner antwortete, dass der Gillbach derzeit ausreichend Wasser führe und nicht aufnahmefähig sei und dass aufgrund dessen Versickerungsmulden eingeplant werden müssten.

 

Herr Wittmer erkundigte sich, wie die verkehrstechnische Anbindung des Gebietes erfolgen solle.

 

Herr Lörner erläuterte, dass die Anbindung von Seiten der Hauptstraße erfolgen solle. Andere Straßen kämen aufgrund ihrer Größe nicht in Frage.

 

Frau Arndt gab zu bedenken, dass keine konkrete Artenschutzprüfung erfolgt sei.

 

Herr Lörner antwortete, dass die Artenschutzprüfung initiiert wurde und im Rahmen der weiteren Planungen detailliert fortgeführt würde. Den Feldvögeln würde dabei ein besonderes Augenmerk geschenkt. Ausgleichsmaßnahmen könnten nicht im Planungsgebiet erfolgen, würden aber auf jeden Fall im Vorfeld eingeleitet. Bis zur Offenlage des Flächennutzungsplanes würden diese Aspekte abgearbeitet werden.

 

Daraufhin bemerkte Frau Arndt, dass der Beirat aufgrund der noch ausstehenden Informationen in der heutigen Sitzung nicht Stellung nehmen könne. Weiterhin erbat sie für die nächste Sitzung eine größere Karte.

 

Herr Grimbach teilte die Meinung von Frau Arndt. Der Beirat solle erst in der nächsten Sitzung eine Stellungnahme abgeben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.