Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Kreisdirektor Dirk Brügge berichtete, dass der Rechtskreiswechsel der Ukraine-Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB-II zum 01.06.2022 erfolgen solle. Der Übergang bringe einige Herausforderungen mit sich. Zum einen gebe es keine Datenschnittstelle zwischen dem Programm der Ausländerbehörden und dem Jobcenter. Deswegen würden aktuell die Asylbewerberleistungsanträge per Scan an das Jobcenter übermittelt und dort manuell im Programm erfasst. Der Rhein-Kreis Neuss habe dazu dem Jobcenter bis zu sechs Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt. Eine weitere Herausforderung stelle die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt zum 27.05.2022 dar. Wenn erst bei der Veröffentlichung die Zahlungen angewiesen würden, werden die benötigten Zahlungen nicht rechtzeitig bei den Betroffenen eingehen. Nach einer heutigen Weisung der Bundesagentur sei eine Zahlungsanweisung vor Verkündung des Gesetzes erlaubt worden. Problematisch sei darüber hinaus die Regelung zur Kostenübernahme der Verpflegung der Flüchtlinge in den Sammelunterkünften. Bis zum Jahr 2018 habe das Jobcenter mittels Gesetz die Möglichkeit gehabt, die Cateringkosten den Kommunen zu erstatten. Aufgrund dessen seien die kommunalen Spitzenverbände an den Bund herangetreten, um den Paragraphen wieder einzuführen. Dem sei der Bund nicht nachgekommen. Folglich werde der Anteil für Ernährung am Regelsatz von rund 160 € dafür aufgebracht werden müssen. Die Kosten der Kommunen würden diesen Satz in der Regel übersteigen, sodass eine anderweitige Regelung gefunden werden müsse. Eine Abrechnung über die Kosten der Unterkunft sei rechtswidrig und würde die Bundeserstattung der Kosten der Unterkunft gefährden. Der Kreis werde darüber hinaus die Kosten für den Bereich SGB XII drittes Kapitel alleine tragen müssen. Das Kapitel umfasse insbesondere Flüchtlinge, die nach ukrainischem Recht, aber nicht nach deutschem Recht, den Rettungsstatus erworben haben. Der Kreis rechne in dem Bereich mit monatlichen Kosten in Höhe von 140.000 €. Ebenso müssten die Krankenkosten für Flüchtlinge, die nach dem SGB XII, viertes Kapitel, das Renteneintrittsalter erreicht haben, vom Kreis übernommen werden. Die Kosten würden nicht der Bundeserstattung unterliegen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass der Kreis in der ersten Tranche vom Bund 1 Mio. € erhalten habe.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch erkundigte sich, wie viele Flüchtlinge aktuell im Rhein-Kreis Neuss seien und ob es Erkenntnisse über die Suche nach Wohnungen am Wohnungsmarkt gebe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antworte, es seien rund 4.000 Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss gemeldet, zu denen sicherlich noch einige nicht gemeldete Flüchtlinge aus privaten Haushalten gezählt werden müssten. Weiter führte er aus, dass anders als medial dargestellt, nur wenige Flüchtlinge aktuell in die Ukraine zurückkehren. Soweit die Zahl bekannt sei, werde sie dem Protokoll beigefügt. Auf dem Wohnungsmarkt würden allerdings kaum Wohnungen zur Verfügung stehen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

37 Personen aus der Ukraine sind aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist.

Davon sind 26 Personen in die Ukraine zurückgekehrt.

 

3. stellvertretende Landrätin Angela Stein-Ulrich meinte, dass die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zum Beginn eines Monats und die SGB-II-Leistungen zum Ende eines Monats ausgezahlt werden. Sie fragte, wie ein lückenloser Zahlungsübergang geschaffen werde und ob die Kosten der Unterkunft weiterhin über das Jobcenter beantragt werden müssten.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge führte an, dass die Auszahlungen seitens des Jobcenters heute angestoßen wurden. Das Verfahren zum Übergang in das SGB-II-System beim Jobcenter sei gleichzusetzen mit dem Verfahren einer Neuaufnahme bei Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen. Die Erstattung zwischen Bund, Jobcenter und Kreis sei davon unberührt.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Thomas Welter, ob Bürgermeister Lierenfeld sich zu Unrecht aufgeregt habe, dass der Kreis Mittel erhält, obwohl er nichts zahlt und der Kreis nun doch zahlen müsse, antwortete Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass weitere Tranchen nach der Anzahl der gemeldeten Flüchtlinge berechnet und innerhalb der Kreisgemeinschaft aufgeteilt würden. Die Städte Dormagen und Kaarst hätten über den Zuweisungsschlüssel hinaus, mehr Flüchtlinge aufgenommen, sodass den Städten ein höherer Anteil zusteht. Mit der Tranche müssten aber auch die Kosten für die PIK-Station abgedeckt werden.