Beschlussvorschlag:

Folgende Kindertageseinrichtungen werden im Kindergartenjahr 2022/2023 mit den genannten Beträgen gemäß § 48 KiBiz gefördert:

 

Kindertageseinrichtung

Förderung

in Jüchen:

Kindertagesstätte „Sausewind“ der Stadt Jüchen in Hochneukirch

74.668 Euro

Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Jüchen, Steinstraße

16.957 Euro

in Korschenbroich:

Städtische Kindertageseinrichtung Am Hallenbad, Kleinenbroich

16.957 Euro

Städtisches Integratives Familienzentrum Herrenshoff

16.957 Euro

Städtisches Familienzentrum Pesch, Donatusstraße

43.645 Euro

Städtische Kindertageseinrichtung Auf den Kempen, Kleinenbroich

16.957 Euro

Städtisches Integratives Familienzentrum Am Kerper Weiher, Glehn

16.957 Euro

Städtische Kindertageseinrichtung Schulstraße, Glehn

84.359 Euro

gesamt

287.457 Euro

 

 

Die Mittel sind im Haushalt 2022 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Protokoll:

Nach Verweis auf die Sitzungsvorlage durch Herrn Rosellen, merkte Herr Kaisers an, dass die angebotenen Betreuungszeiten wenig flexibel seien und vor allem Betreuungsangebote in den Abendstunden oder an den Wochenende fehlen würden. Ihn sei jedoch bewusst, dass dies vor allem am Mangel an Fachkräften liege. Er fragte in diesem Zusammenhang nach, ob man bereits konkrete Elternwünsche habe ablehnen müssen.

Frau Klein antwortete, dass dies bisher noch nicht der Fall gewesen sei. Es habe zwar einzelne Nachfragen zu bestimmten Zeiten gegeben, jedoch wurde dies nie konkret.

Frau Klein bestätigte, dass der Fachkräftemangel ein großes Problem sei und sich dies in Zukunft eher verschärfen würde. Man müsse daher bei den Angeboten an die Eltern realistisch bleiben und dürfe keine Versprechungen machen, die man nachher nicht halten könne.

Aktuell sei die Situation noch relativ komfortabel, und man habe für die Wünsche der Eltern immer eine Lösung finden können.

Herr Lonnes bestätigte, dass es bisher noch keine Probleme durch eine Ablehnung bestimmter Betreuungszeiten gegeben habe und dass die von der Landesregierung bezuschussten bzw. finanzierten Maßnahmen umgesetzt worden seien.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: