Sitzung: 08.06.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/1394/XVII/2022
Beschlussvorschlag:
Folgende
Kindertageseinrichtungen werden im Kindergartenjahr 2022/2023 mit den genannten
Beträgen gemäß § 48 KiBiz gefördert:
Kindertageseinrichtung |
Förderung |
in Jüchen: |
|
Kindertagesstätte
„Sausewind“ der Stadt Jüchen in Hochneukirch |
74.668 Euro |
Kindertagesstätte
„Villa Kunterbunt“ Jüchen, Steinstraße |
16.957 Euro |
in Korschenbroich: |
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Städtische
Kindertageseinrichtung Am Hallenbad, Kleinenbroich |
16.957 Euro |
Städtisches
Integratives Familienzentrum Herrenshoff |
16.957 Euro |
Städtisches
Familienzentrum Pesch, Donatusstraße |
43.645 Euro |
Städtische
Kindertageseinrichtung Auf den Kempen, Kleinenbroich |
16.957 Euro |
Städtisches
Integratives Familienzentrum Am Kerper Weiher, Glehn |
16.957 Euro |
Städtische
Kindertageseinrichtung Schulstraße, Glehn |
84.359 Euro |
gesamt |
287.457 Euro |
Die Mittel sind im
Haushalt 2022 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Protokoll:
Nach Verweis auf die Sitzungsvorlage durch Herrn Rosellen, merkte Herr Kaisers an, dass die angebotenen Betreuungszeiten wenig flexibel seien und vor allem Betreuungsangebote in den Abendstunden oder an den Wochenende fehlen würden. Ihn sei jedoch bewusst, dass dies vor allem am Mangel an Fachkräften liege. Er fragte in diesem Zusammenhang nach, ob man bereits konkrete Elternwünsche habe ablehnen müssen.
Frau Klein antwortete, dass dies bisher noch nicht der Fall gewesen sei. Es habe zwar einzelne Nachfragen zu bestimmten Zeiten gegeben, jedoch wurde dies nie konkret.
Frau Klein bestätigte, dass der Fachkräftemangel ein großes Problem sei und sich dies in Zukunft eher verschärfen würde. Man müsse daher bei den Angeboten an die Eltern realistisch bleiben und dürfe keine Versprechungen machen, die man nachher nicht halten könne.
Aktuell sei die Situation noch relativ komfortabel, und man habe für die Wünsche der Eltern immer eine Lösung finden können.
Herr Lonnes bestätigte, dass es bisher noch keine Probleme durch eine Ablehnung bestimmter Betreuungszeiten gegeben habe und dass die von der Landesregierung bezuschussten bzw. finanzierten Maßnahmen umgesetzt worden seien.
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: